Angabe nicht existierender Person als Fahrer nicht strafbar

OLG Stuttgart: Angabe nicht existierender Person als Fahrer gegenüber Bußgeldbehörde nicht als falsche Verdächtigung strafbar Veranlasst jemand einen Dritten, im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine nicht existierende Person als Fahrer anzugeben, macht er sich nicht wegen falscher Verdächtigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mit Urteil vom 20.02.2018, 4 Rv 25 Ss 982/17, entschieden. […]