Neues Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.11.11 zur Anrechenbarkeit von Restwertangeboten
Im Verkehrsrecht gibt es zur Anrechenbarkeit von Restwertangeboten ein neues Gerichtsurteil. Die Rechtsanwaltskanzlei Andrea Sautter aus Pfullingen gibt Auskunft darüber was sich geändert hat.