Cumulus-Fonds „Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt“ GdbR: Anleger haften nicht für Innenfinanzierungsdarlehen
Die bis dato von Hiobsbotschaften nicht gerade verschont gebliebenen Anleger des geschlossenen Cumulus Immobilienfonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR können aufatmen: Gemäß eines unlängst zu ihren Gunsten ergangenen Urteils des LG Frankenthal haften die Cumulus-Anleger nicht für die seinerzeit dem Fonds durch die EuroHypo AG gewährten und zwischenzeitlich zur Rückzahlung fällig gestellten Innenfinanzierungsdarlehen.