Ende des ewigen Widerrufsrechts zum 21. Juni 2016

Das Widerrufsrecht ist bei Verbraucherdarlehen nach geltendem Recht zeitlich nicht befristet, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung beschlossen, dies in Bezug auf Neu- und Altfälle im Rahmen der Umsetzung der Wohnraumverbraucherkreditlinie zu ändern. Das Gesetz wird am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach wird das Widerrufsrecht für Altfälle nach drei Monaten nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes e