Keine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Bewertungsportal für Mediziner

Anonymität freier Meinungsäußerung ist durch das Grundgesetz geschützt. Bewertungsportale für Ärzte sind nicht rechtswidrig.
Anonymität freier Meinungsäußerung ist durch das Grundgesetz geschützt. Bewertungsportale für Ärzte sind nicht rechtswidrig.