ARAG Allgemeine erhält den Goldenen Ehrenring des Bund Deutscher Karneval

Kompositversicherer des ARAG Konzerns zum Sonderbotschafter ernannt
Kompositversicherer des ARAG Konzerns zum Sonderbotschafter ernannt
Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danach „die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und […]