Die AFA AG hat ihre System-Unternehmer-Website komplett überarbeitet. Auf der neuen Seite erfahren Interessierte mehr über das einzigartige Berufsbild des AFA-System-Unternehmers. Der System-Unternehmer unterscheidet sich deutlich von allen anderen klassischen Vertriebsformen: Ob Honorarberater, Maklervertrieb, Agenturvertrieb, Strukturvertrieb oder Großkonzern, alle Vertriebsformen haben Vor- und Nachteile. Der AFA-System-Unternehmer dagegen bündelt nur die Vorteile der kla
Die AFA AG weist die Verbraucher immer wieder auf den Vorsorgebedarf für das Alter hin und warnt vor drohender Altersarmut. Ebenso schrieb die Stiftung Warentest in der aktuellen Finanztest-Ausgabe 12/2014 unter der Überschrift „Mehr Arme im Alter“, dass die Zahl der Rentner, deren Alterseinkommen nicht zum Leben reiche, binnen eines Jahres um 7,4 Prozent gestiegen sei. Die AFA AG rät deshalb dringend zur privaten Altersvorsorge.
Die AFA AG hat ihre Website komplett überarbeitet. Auf der neuen Seite erfahren Verbraucher, wie sie der drohenden Altersarmut durch private Altersvorsorge und gezielten Vermögensaufbau entgehen können. Leicht verständliche Erklärvideos ergänzen das Informationsangebot der AFA AG. Die Vorsorge-Themen Sicherheit und Gesundheit werden ebenfalls ausführlich behandelt, denn die AFA AG hat sich zur Aufgabe gemacht, Menschen unabhängig, ehrlich und bedarfsorient
Wer mit dem Gedanken spielt, eine private Altersvorsorge abzuschließen, dem empfehlen sowohl die AFA AG als auch die Stiftung Warentest, dies noch in diesem Jahr zu erledigen. Denn die Stiftung Warentest/Finanztest schreibt auf ihrer Webseite test.de: „Wer ab 2015 eine private Rentenversicherung abschließt, bekommt weniger Geld. Die garantierte Rente für Neuverträge sinkt. Zeit für einen Vorsorge-Check.“
Es vergeht kein Tag, an dem nicht über die Altersarmut in Deutschland berichtet wird. Die Verbraucher haben erkannt, dass die staatliche Rente im Alter allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Bereitschaft zur Investition in eine zusätzliche private Altersvorsorge ist größer als je zuvor. Auch die AFA AG stellt einen deutlich gestiegenen Bedarf an qualifizierter Beratung für preiswerte aber hochwertige Versicherungs- und Finanzprodukte fest
Im September ist Ausbildungsbeginn. Die AFA AG rät Berufsstartern, sich jetzt um die nötige Absicherung zu kümmern. Jeder Auszubildende ist verpflichtet, sich für eine Krankenkasse zu entscheiden. Darüberhinaus ist auch eine private Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Auszubildende unter 18 Jahren sind während der ersten Ausbildung allerdings bei den Eltern versichert, wenn diese eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch bei der Hausratversicherung
Die AFA AG rät allen Menschen, die mit dem Gedanken spielen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen, sich zu beeilen. Durch die geplante Senkung des Garantiezinses von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent Anfang 2015 werden die Prämien für BU-Policen dann deutlich steigen. Wer sparen will, sollte daher unbedingt noch in diesem Jahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Auf ihrer Website test.de weist die Stiftung Warentest unter der Überschrift „Beratungsprotokoll: Banken verstoßen gegen Pflichten“ Verbraucher daraufhin, dass sie ein Anrecht auf ein Beratungsprotokoll haben. Wörtlich schreibt die Stiftung Warentest auf test.de „Bank- und Versicherungsberater müssen nach jedem Beratungsgespräch Kunden ein Protokoll darüber aushändigen. Doch nur jeder vierte Kunde erhält vom Verkäufer überhaupt dieses Dokument.“
Ob Hochzeit, Umzug oder Beförderung, sobald sich im Leben etwas verändert, ist es ratsam, die Versicherungspolicen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In manchen Fällen spart eine Anpassung sogar sehr viel Geld ein. Beispielsweise sollten Paare ihre Haftpflichtversicherung erneuern, wenn sie heiraten oder zusammen ziehen. Der Familientarif ist im Vergleich oft billiger als der Singletarif.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 6. November dieses Jahres separate Vergütungsvereinbarungen bestätigt, die für Versicherungsprodukte mit dem Kunden abgeschlossen werden. Die AFA AG begrüßt dieses Urteil. Demnach ist es erlaubt, dass Versicherungsvertreter mit Kunden eine gesonderte Vereinbarung zum Ausgleich von Kosten abschließen.