PRODATA Datenbanken und Informationssysteme GmbH – Retten Sie Ihre Adressdaten gemäß §28 BDSG

Am 1. September 2012 traten einschneidende Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz endgültig in Kraft. Die Übergangsfrist ist nun endgültig vorbei. Für Marketing und Vertriebsabteilungen bedeutet die Gesetzesnovelle: Adressdaten von Privatpersonen die ohne explizite Einwilligung zur werblichen Nutzung generiert wurden, dürfen ab sofort nicht mehr zu Marketing-Zwecken verwendet werden.

Was viele Firmen nicht wissen: Es gibt gesetzeskonforme Wege, die wertvollen Daten