Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25c KWG und § 64a VAG – strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen

Neues Gesetz konkretisiert die Strafrechtlichen Sanktionen bei Missständen in der Geschäftsorganisation – Abschirmung von Risiken und Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten