Fristlose Kündigung wegen Eigenbedarfs: Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters (Wohl des Kindes) und den Interessen des Mieters (Krankheit, Alter und Dauer des Mietverhältnisses)
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen