Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, bei der es um die Verteilung der 630 Sitze im Deutschen Bundestag geht. Die kandidierenden Parteien geben unterschiedliche Wahlversprechen in Bezug auf die Besteuerung von Einkommen und Vermögen der Privathaushalte ab. Es stellt sich die Frage, wie sich diese Steuerpläne auf das Budget der Steuerzahlenden im Vergleich zu heute auswirken würden. "Nicht jede Einkommensklasse wird von jeder Partei gleichermaß
Seminarveranstaltung Consortis Verwaltung GmbH: Ab 2009 gilt für Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden so¬wie für Gewinne aus Wertpapiergeschäften ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent
Wer Gewinne erzielen möchte, der darf erst einmal nichts verlieren. Diese Binsenweisheit ist in Zeiten von Bank-, Finanz- und Wirtschaftskrisen aktueller denn je.
Private Kapitaleinkünfte unterliegen im Regelfall ab 2009 der Abgeltungsteuer. Da in Einzelfällen die 25%ige Abgeltungsteuer höher ausfallen kann als die Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach § 32a EStG (Regeltarif), hat der Gesetzgeber mit der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Möglichkeit geschaffen, die privaten Kapitaleinkünfte auf Antrag mit dem niedrigeren individuellen Einkommensteuertarif zu besteuern. Fraglich ist, inwieweit di