Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer und Vorauszahlungen

Günstigerprüfung bei der Abgeltungsteuer und Vorauszahlungen

Private Kapitaleinkünfte unterliegen im Regelfall ab 2009 der Abgeltungsteuer. Da in Einzelfällen die 25%ige Abgeltungsteuer höher ausfallen kann als die Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach § 32a EStG (Regeltarif), hat der Gesetzgeber mit der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Möglichkeit geschaffen, die privaten Kapitaleinkünfte auf Antrag mit dem niedrigeren individuellen Einkommensteuertarif zu besteuern. Fraglich ist, inwieweit di

Freiwillige Abgabe der Anlage KAP

Durch das Inkrafttreten der Abgeltungssteuer müssen Steuerzahler, beginnend mit Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2009, keine Anlage zu Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) mehr abgeben.