Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurde die Lebenshaltung vieler Rentner stark beeinträchtigt. Der langjährig erfahrene Steuerberater Günter Zielinski erläutert, wie der steuerzahlende Rentner die finanzielle Belastung durch die Abgeltungssteuer reduzieren kann.
Private Kapitaleinkünfte unterliegen im Regelfall ab 2009 der Abgeltungsteuer. Da in Einzelfällen die 25%ige Abgeltungsteuer höher ausfallen kann als die Besteuerung der Kapitaleinkünfte nach § 32a EStG (Regeltarif), hat der Gesetzgeber mit der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG eine Möglichkeit geschaffen, die privaten Kapitaleinkünfte auf Antrag mit dem niedrigeren individuellen Einkommensteuertarif zu besteuern. Fraglich ist, inwieweit di
Durch das Inkrafttreten der Abgeltungssteuer müssen Steuerzahler, beginnend mit Einkommenssteuererklärungen für das Jahr 2009, keine Anlage zu Einkünften aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) mehr abgeben.