Kostenloses EBook: Die personenbedingte Kündigung

Die betriebsbedingten Gründe einer Kündigung beziehen
sich auf den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers. Bei
der verhaltensbedingten Kündigung geht es um die vorwerfbare
Verletzung von Vertragspflichten des Arbeitnehmers.
Im Fall der krankheitsbedingten Kündigung
stehen persönliche Verhältnisse und Eigenschaften einer
Weiterbeschäftigung im Weg. Ein personenbedingter
Grund liegt daher vor, wenn der Arbeitnehmer nicht
nur vorübergehend die Fähigkeit und Eign

Kostenloser Ratgeber „Arbeitsrecht in der Wirtschaftskrise“ – die 20 häufigsten Fragen und Antworten

Die Weltwirtschaftskrise trifft mit zunehmender Wucht auch die deutsche Wirtschaft. Es gibt kaum noch einen Tag ohne beunruhigende Meldungen. Zwar nutzen viele Unternehmen das Kurzarbeitergeld. Langfristig werden allerdings nur wenige Firmen vermeiden können, die Notwendigkeit eines jeden Arbeitsplatzes genauestens zu prüfen, die Belegschaftsstärke zu reduzieren und die Personalkosten zu senken.
Ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unumgänglich, gibt es zwei M&

Kostenloser Rechtsratgeber „Mutterschutz und Elternzeit – Das Wichtigste zum Mutterschutz und zur Elternzeit

Mutterschutz ist Arbeitnehmerschutz. Im Arbeitsverhältnis stehende schwangere und stillende Frauen sowie ihre Kinder sind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz und vor finanziellen Nachteilen geschützt. Gleichzeitig genießen sie temporär einen besonderen Kündigungsschutz. Im Umkehrschluss bringt der Mutterschutz für den Arbeitgeber eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. Nach der Geburt haben die Eltern dann die Mögli

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.

Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksic