Amtsgerichte dürfen Inkassokosten nicht pauschal ablehnen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 07.09.2011 ( 1 BvR 1012/11) einer immer noch zu beobachtenden Praxis von einigen Amtsgerichten nochmals eine klare Absage erteilt: Inkassokosten sollten nach diesen Amtsgerichtsurteilen trotz gegenteiliger Rechtsprechung höherer Gericht nie als Verzugsschaden erstattungsfähig sein. Eine pauschale Ablehnung und gleichzeitige Nichtzulassung der Berufung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verfassungs