BGH bestätigt: Nutzungsersatz bei Darlehenswiderruf für den Bankkunden regelmäßig bei 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
In seinem veröffentlichten Beschluss vom 22.09.2015, AZ: XI ZR 116 / 15 bestätigt der Bundesgerichtshof, dass sich der Nutzungsersatz des Kunden nach Widerruf eines Darlehensvertrages regelmäßig auf 5 % Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beläuft.