Laut Bundesagentur für Arbeit gab es in Deutschland im Dezember 2019 gut 7,5 Millionen so genannte Minijobber. Wer in solch einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeitet, darf monatlich maximal 450 Euro verdienen. Weil Minijobs arbeitslosenversicherungfrei sind, ist der Bezug von Kurzarbeitergeld für 450-Euro-Jobber ausgeschlossen. Doch was gilt für Minijobber in Corona-Zeiten? Bekommen sie weiterhin Geld, wenn sie […]
Die geplante Erhöhung des Mindeslohns ist vor allem auch für viele Minijobber interessant, denn von der Einführung des Mindestlohns profitierten circa 2,2 Millionen Minijobber in Deutschland.
Ab dem 01. Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von 400 auf 450 angehoben. Mit der Änderung ergeben sich auch weitere Besonderheiten zum Beispiel in Bezug auf die Rentenversicherung
(Iserlohn) – Mit der Anhebung der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro auf 450 Euro am 01.01.2013 ist die Jobbörse www.450-Euro-Jobs.eu die zentrale Website für Informationen und Jobangebote zu Minijobs. Projektleiter Christian Wisniewski über die innovative Gestaltung: "Mit der einfachen Funktionalität möchten wir den Jobsuchenden und Arbeitgebern übersichtlich und schnell die Informationen und Jobs zukommen lassen, die sie suchen.“