Finanzanlagenvermittler – erstmaliger Prüfungsbericht bis zum 31.12.14 einzureichen
Finanzanlagenvermittler müssen erstmals für das Jahr 2013 einen Prüfbericht nach § 24 der FinVermV bis zum 31.12.14 vorlegen.
Finanzanlagenvermittler müssen erstmals für das Jahr 2013 einen Prüfbericht nach § 24 der FinVermV bis zum 31.12.14 vorlegen.