WEEE Recast – Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG

Wir brauchen zügig die Anforderungen an den Bevollmächtigten.

Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG (sog. WEEE-Recast) sieht in Artikel 16 vor, dass Hersteller ohne Niederlassung in einem Mitgliedsland über einen Bevollmächtigten registriert werden sollen. Hierzu wurde Herr Helmut Minor, Vorstand, Gründungsmitglied und Teilhaber der RENE AG befragt: