
Sie möchten heiraten und sind mitten in den Hochzeitsvorbereitungen? Natürlich denkt man in solchen Momenten nicht an eine Trennung.
Dennoch sollten Sie gerade in diesen Momenten an den Abschluss eines Ehevertrages denken, der eine ähnliche Absicherung ist, wie eine Versicherung. Betreiben sie diese Vorsorge auch hier, um für den Fall des Falles einen wirtschaftlichen, aber auch emotionalen Schaden zu begrenzen.
Vorsorgend deshalb, weil zum Zeitpunkt der Eheschließung noch alles „friedlich“ ist und man entsprechend auf Augenhöhe verhandeln kann. Sie können hier die Weichen für die Ehe stellen, sowohl in beruflicher Hinsicht, heißt, wer übernimmt welche wirtschaftliche Rolle in der Ehe und wie kann ich perspektivisch möglicherweise entstehende Nachteile des anderen ausgleichen.
Sie können auch alle Rechtsfolgen, die eine Ehe mit sich bringen, individuell gestalteten und genau auf Ihre Lebensposition anpassen. Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle gleichermaßen, Ihre vertraglichen Regelungen sind passend auf Sie abgestimmt.
Wir helfen Ihnen, einen für sie passenden Ehevertrag zu formulieren, der dann nur noch notariell beurkundet werden muss. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Dieser Beitrag wurde von Herrn Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Herr Rechtsanwalt Christoph Wolters ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht und darüber hinaus zertifizierter Verfahrensbeistand. In seinem Tätigkeitsfeld als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Wolters unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Familienrechts. Dazu gehören unter anderem Themen wie Ehevertrag, Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Adoption, Unterhalt (einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt), Schutz vor häuslicher Gewalt, sowie internationale Aspekte des Familienrechts.
Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung.
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wolters von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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