Thema Betreuungsrecht: Betreten der (nicht mehr bewohnten) Wohnung des Betreuten durch den Betreuer?

Thema Betreuungsrecht: Betreten der (nicht mehr bewohnten) Wohnung des Betreuten durch den Betreuer?
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 

Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch beantwortet eine Frage, die immer wieder in Betreuungsfällen auftaucht: „Kann der Betreuer die Wohnung des Betreuten (der nicht mehr in der Wohnung wohnt) betreten?“ 

Die gerichtliche Anordnung eines Aufgabenbereichs für den Betreuer, der „Betreten der Wohnung“ lautet, kommt nicht in Betracht:

* wenn die Wohnung von der betreuten Person noch bewohnt wird und
* die betreute Person nicht möchte, dass der Betreuer die Wohnung betritt, so dass der Betreuer gewaltsam in die Wohnung eindringen müsste.

Damit wäre das Grundrecht der betreuten Person auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG berührt. 

Wenn die Wohnung allerdings nicht mehr von der betreuten Person bewohnt ist, gilt der Schutzbereich des Art. 13 GG nicht mehr. Deshalb kann hier – wie übrigens in einer großen Zahl von Betreuungsfällen – das gewaltsame Öffnen der Wohnung durch Anordnung des Aufgabenkreises „Wohnungsangelegenheiten“ veranlasst werden. Es handelt sich dabei üblicherweise um Fälle, in die Wohnung durch vom Betreuer beauftragte Dienstleister ausgeräumt wird. Die betreuten Personen stellen oft erst einige Zeit später fest, dass die Wohnung vollständig aufgelöst wurde und alle Gegenstände verschwunden sind.

Dieser Beitrag wurde von Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler – Prof. Dr. Wolfgang Böh – Oliver Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfasst. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Die deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren u.a. auf das Thema Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Betreuungsangelegenheiten spezialisiert. 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht und betreut Mandate im Bereich Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten.

Der Beitrag stellt keine anwaltliche Beratung dar und dient lediglich den Zwecken der Informationsmitteilung. 

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Susanne Kilisch oder an Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.