„Datenschutzrechtliche Aspekte in der Cloud“ lautet der Titel der zweiten Veranstaltung aus der Webinar-Reihe „Rechtssicherheit in der Cloud“. Die Fachanwältin Jennifer Hannemann von der Kölner Anwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE wird in ihrem Vortrag vorhandene Risiken und Möglichkeiten des Cloud Computing unter datenschutzrechtlichen Aspekten aufzuzeigen. Danach steht die Datenschutzrechtsexpertin für Fragen im Online-Chat zur Verfügung. Die Teilnahmegebühr für das Webinar beträgt EUR 75,00 zzgl. MwSt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular stehen im Internet unter www.rechtssicherheit-in-der-cloud.de zur Verfügung.
Werden im Rahmen von Cloud Computing-Anwendungen personenbezogene Daten verarbeitet, so handelt es sich im Verhältnis zwischen Nutzer und Anbieter des Cloud Computing gegebenenfalls um eine Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG), so dass der Nutzer verantwortlich für den adäquaten Schutz der von ihm verwendeten personenbezogenen Daten bleibt und den Anbieter des Cloud Computing sorgfältig auswählen und überwachen muss.
Zudem ist die potentiell weltweite Datenverarbeitung und Datenspeicherung datenschutz-rechtlich nicht unproblematisch, da dem freien Fluss personenbezogener Daten durch datenschutzrechtliche Bestimmungen Schranken gesetzt werden, sofern nicht in dem einbezogenen Drittstaat ein ebenfalls angemessenes Datenschutzniveau existiert.
Das Webinar richtet sich in erster Linie an Unternehmen, die Cloud Computing-Lösungen im Unternehmen einsetzen oder einsetzen möchten (Anwender), denn sie sind für die Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verantwortlich. Doch auch Anbieter von Cloud Services sollten sich über das Thema Datenschutz informieren, um ihre Kunden professionell informieren und betreuen zu können.
Weitere Informationen unter www.rechtssicherheit-in-der-cloud.de
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