Teilzeit auch in der Anwaltschaft beliebt

Immer mehr Erwerbstätige arbeiten in Deutschland in Teilzeit. Das trifft auch auf die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu, wenn auch in einem geringeren Umfang im Vergleich zu anderen Beschäftigten. Während 28 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung weniger als 40 Stunden die Woche arbeiten, sind es in der Anwaltschaft nur 23 Prozent. Das geht aus einer Studie des Soldan Instituts zur „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ hervor.

Auch in der Anwaltschaft ist die Teilzeittätigkeit ein ausgeprägt weibliches Phänomen: 42 Prozent der Rechtsanwältinnen arbeiten in zeitlich reduziertem Umfang, aber nur 16 Prozent der Berufskollegen. Dabei kommen die Teilzeit-Rechtsanwältinnen im Durchschnitt auf 25,2 Stunden in der Woche, die Rechtsanwälte in Teilzeit hingegen nur auf 21,2 Stunden. Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, führt dieses Ergebnis darauf zurück, dass die Anwälte in Teilzeit oftmals einen Zweitberuf ausüben, während die Kolleginnen sich neben ihrem Beruf vor allem der Familie widmen. Diesen Entwicklungen dürfen sich Kanzleien nicht verschließen: Da sich unter den neu zugelassenen Anwälten überproportional viele Frauen befinden, sollten sie verstärkt darüber nachdenken, Teilzeitbeschäftigung anzubieten.

Mehr zur Studie: https://www.soldan.de/insights/anwaltstaetigkeit-der-gegenwart/