Tarifwechsel bei Versicherungen senkt den Kostenblock

Wer sich mit seinem Tarif überfordert sieht, kann in einen günstigeren wechseln und damit bares Geld sparen. Es sind dabei je nach Fall Einsparungen in Höhe von bis zu 40 % möglich.
Neue Beiträge in 2014

11 Versicherungsunternehmen haben ihre Beiträge bisher erhöht. In Extremfällen liegen die Erhöhungen bei 50 %. Laut Angaben des „1A“ Verbraucherschutzportals gab es nur in wenigen Tarifbereichen stabile Beiträge oder gar Beitragssenkungen.

Tariferhöhungen zum Jahreswechsel sind bei den privaten Versicherern durchaus üblich. Schließlich müssen diese aus wirtschaftlichen Erwägungen steigende Kosten im Gesundheitswesen und sinkende Zinseinnahmen aufgrund historisch niedriger Zinsen auf dem Kapitalmarkt ausgleichen. Im Durchschnitt, d. h. unter Berücksichtigung von sinkenden, stagnierenden und gestiegenen Beiträgen ist ein moderater Anstieg zu verzeichnen.
Die großen Verlierer der Tariferhöhungen sind ältere Menschen; deren Beiträge sind ohnehin grundsätzlich höher als die junger PKV Mitglieder. Bei dieser Personengruppe bewegen sich die monatlich zu zahlenden Beiträge zwischen 600 ? und 800 ?. Der Bund der Versicherten (BdV) berichtet von drastischen Fällen, in denen Betroffene binnen sechs Jahren eine Verdopplung ihrer Beiträge haben hinnehmen müssen.

Schwieriger Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wer es nicht einsieht, jedes Jahr mehr und mehr für seinen Versicherungsschutz zu zahlen, dem bleibt oft nichts Anderes übrig, als den Tarif zu wechsel. Damit ist man zwar auch nicht vor Beitragserhöhungen gefeit, aber diese bewegen sich dann zumindest auf einem niedrigeren Niveau.

Ein Systemwechsel in die GKV ist nur in seltenen Fällen eine Option und ist an strenge Kriterien geknüpft. Wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 53.550 ? jährlichem Bruttoeinkommen sinkt, dann ist ein Wechsel möglich. Ab einem Alter von 55 Jahren sind die Chancen, Mitglied in der GKV zu werden, jedoch schwindend gering. Das hat seinen guten Grund, denn so wird verhindert, dass die Versicherten das duale Versicherungssystem zu ihrem Vorteil ausnutzen und sich dergestalt versichern, dass sie stets niedrige Beiträge zu zahlen haben.

Wechsel zu einem anderen privaten Versicherungsunternehmen
Auch der Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer ist nicht unproblematisch. Dies liegt an den Altersrückstellungen, die jedes Unternehmen für seine Versicherten anspart. Diese verfallen beim Wechsel zu einem anderen Anbieter. Eine Mitnahme der Rückstellungen (Portabilität) ist nur bei Verträgen möglich, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden. Ohne diese Altersrückstellungen sind im Alter noch höhere Beiträge als ohnehin schon zu zahlen, weswegen von einem Wechsel innerhalb des System im Alter abzuraten ist.

Reformbedarf
Der Gesetzgeber weiß um das Problem der nicht übertragbaren Altersrückstellungen und den damit einhergehenden finanziellen Verlust; nichtsdestotrotz ist bis jetzt kein Gesetz zur Schaffung eines gemeinsamen Pools für Altersrückstellungen zustande gekommen. Eine weitere Hürde beim Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer ist die erneute Gesundheitsprüfung. Auch hier bedarf es einer gesetzlichen Lösung, die wechselwillige Versicherte davor schützt, dass ihnen beim Versuch zu wechseln, Steine in den Weg gelegt werden. Uwe Laue, Vorstand des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV), ist gleichwohl überzeugt, dass sich das duale Krankenversicherungssystem trotz dieser Unzulänglichkeiten bewährt habe. Dafür spreche auch, dass die von der SPD vorgeschlagenen Bürgerversicherung ad acta gelegt wurde.

Verzögerungspolitik der Versicherer
Bei einem Wechselantrag stellen sich die privaten Versicherer oft quer und wenden eine Hinhaltetaktik an und halten Informationen über alternative Tarife zurück. Wenn sich die Versicherung nicht kooperativ zeigt, sollte man sich an spezialisierte Beratungsportale wenden. Die unabhängigen Experten helfen beim Wechsel in einen günstigen Tarif mit voller Anrechnung der Altersrückstellungen, ohne neue Gesundheitsprüfung und vor allem ohne Leistungskürzungen. Auch wenn dieser Service nicht ganz billig ist, lohnt er sich am Ende und verschafft neuen finanziellen Spielraum.

Einsparungen im zweistelligen prozentualen Bereich
Das Einsparungspotential ist immens. In einem konkreten Fall hatte der Versicherer angekündigt, den Tarif auf 654 ? im Monat zu erhöhen. Nach dem Tarifwechsel musste der Versicherte „nur“ noch 315 ? zahlen und sparte damit über 50 %! Das Recht auf den Wechsel in einen günstigeren Tarif ist gesetzlich geregelt durch den Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Im Schnitt lassen sich bei Verträgen ab einer Dauer von sieben Jahren durch einen Wechsel bis zu 40 %, d. h. in konkreten Summen ausgedrückt zwischen 200 ? und 300 ? sparen. Dabei achten die Berater darauf, dass der Kunde keine Abstriche in den ihm zustehenden Leistungen hinnehmen muss. Dass die Versicherer mit diesen Informationen zurückhaltend umgehen, liegt auf der Hand, verdienen sie doch gut an den Prämien der hohen Tarife.

Berater
Es gibt in Deutschland in etwa 200 Berater, die beim Wechsel in einen günstigeren Tarif helfen und die die Korrespondenz mit dem Versicherer erledigen. Seriöse Berater arbeiten grundsätzlich unabhängig, d. h. sie kassieren keine Prämien für den Wechsel eines ihrer Kunden zu einer anderen Versicherungsgesellschaft und legen ihre Honorare offen. Zudem werden die Honorare erst bei einem gelungenen Wechsel fällig. Die Honorare berechnen sich ähnlich, unterscheiden sich aber in der Höhe. Zugrunde gelegt wird der eingesparte monatliche Betrag, und dieser wird mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Mehr als das 12 fache der monatlichen Ersparnis, d. h. der Betrag, den der Kunde während eines Jahres einspart, wird in der Regel nicht verlangt. Folglich können die Kunden maximal nach einem Jahr von den günstigeren Tarifen profitieren.

>>> Wie Franchise-Unternehmen von günstigen Tarifen profitieren

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