Für viele Betroffene werden die Prämien zu einer untragbaren finanziellen Bürde. Hier muss rechtzeitig gegengesteuert werden; ein bewährtes und gesetzlich verankertes Mittel ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim selben Anbieter. Dadurch lassen sich in Extremfällen, besonders bei älteren Versicherten, bis zu 40 % sparen.
Überall Erhöhung der Beiträge
Viele private Krankenversicherungen, sei es die Allianz, die Debeka oder die HUK Coburg, haben die Beiträge tarifübergreifend angehoben. Laut dem unabhängigen Verbraucherportal „1A“ sind Beitragssenkungen oder stabile Beiträge in manchen Tarifengruppen die Seltenheit. Was die Erhöhungen betrifft, so sind hier dramatische Fällen zu verzeichnen, in denen Versicherte 50 % mehr zahlen müssen als im Vorjahr.
Tariferhöhungen zum Jahreswechsel sind an sich nichts Neues. Daran haben sich die Versicherten bereits gewöhnt. Die Erhöhungen haben nichts mit willkürlicher Preispolitik zu tun; sie dienen dem Ausgleich gestiegener Kosten. Wenn die Behandlungskosten steigen, müssen die privaten Versicherer die Prämien erhöhen ? das ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Ein weiterer Faktor sind die momentan konjunkturbedingten geringen Zinseinnahmen bei den Altersrückstellungen. Diese Fehleinnahmen werden ebenso eingepreist.
Unter der Beitragslast haben insbesondere ältere Menschen zu leiden. Im Alter sind Beiträge zwischen 600 ? und 800 ? durchaus üblich. Diese Personengruppe ist es, bei der Extremfälle wie eine 50 prozentige Beitragssteigerung vorkommen können. Dem Bund der Versicherten (BdV) sind mehrere solche Fälle bekannt.
Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oft keine Option
Viele Mitglieder der privaten Krankenkassen wollen angesichts teilweise unbezahlbarer Beiträge die Reißleine ziehen und in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln. Dies hört sich jedoch einfacher an, als es tatsächlich ist. Um in das andere System wechseln zu können, müssen klar definierte Kriterien erfüllt werden. Wessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ? derzeit 53.550 ? brutto im Jahr ? liegt, der hat keine Chance zu wechseln. Wer 55 Jahre oder älter ist, für den ist es ebenfalls so gut wie unmöglich, Mitglied in der GKV zu werden. Bei geringem Einkommen und dem Status als abhängig Beschäftigter besteht indessen die Möglichkeit, zum anderen Versicherungssystem zu wechseln.
Diese hohen Hürden wurden vom Gesetzgeber ganz bewusst aufgestellt; andernfalls, d. h. wenn jeder bei hohen Beiträgen beliebig hin und her wechseln könnte, würde das System unterminiert und wäre finanziell nicht tragbar.
Verlustreicher Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer
Innerhalb des Systems, d. h. zu einem anderen privaten Versicherer zu wechseln ist zwar möglich, jedoch nicht unbedingt angeraten. Grund dafür ist, dass die beim alten Versicherer angesammelten Altersrückstellungen nicht mitgenommen werden können, und ohne diese Rückstellungen sind die Tarife im Alter noch viel höher als ohnehin schon. Laut dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Paragraf 12 ist eine Mitnahme erst bei Verträgen möglich, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden.
Rechtslage
Das Problem der nicht übertragbaren Altersrückstellungen und des damit einhergehenden finanziellen Verlustes ist dem Gesetzgeber hinreichend bekannt. Ein Gesetz zur Schaffung eines gemeinsamen Pools für Altersrückstellungen ist jedoch nicht in Sicht. Der Wechsel zu einem anderen privaten Anbieter wird darüber hinaus durch eine oftmals geforderte Gesundheitsprüfung erschwert. Dies ist momentan völlig legal; um den Wechsel innerhalb des Systems zu erleichtern, müsste auch hier ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden.
Hinhaltetaktiken seitens der Versicherer
Kunden, die einen Antrag auf den Wechsel in einen günstigeren Tarif stellen ? dies ist geregelt durch den Paragrafen 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ? müssen oft Durchhaltevermögen beweisen, um an einen günstigeren Tarif zu kommen, ohne Leistungseinbußen oder Selbstbeteiligungen in Kauf zu nehmen. Die Versicherer bedienen sich oft einer Hinhaltetaktik. Man sollte sich bei dem Antrag auf einen Tarifwechsel deshalb von Profis beraten lassen.
Unterstützung gibt es von den Verbraucherschutzzentralen und von spezialisierten Agenturen. Diese Agenturen handeln für ihre Kunden den günstigsten Tarif mit der Assekuranz heraus, bei gleichem Leistungsangebot und ohne Abstriche bei den Altersrückstellungen. Sie arbeiten auf Honorarbasis, wobei sich das Honorar nach der Höhe der monatlichen Einsparung bemisst. In der Regel beträgt es das 8 bis 10 fache eines eingesparten Monatsbetrages.
Einsparpotential
Auch wenn das Honorar dieser Agenturen sicherlich nicht ganz günstig ist, so lohnt es sich dennoch. Nach 8 bis 10 Monaten, die dem gezahlten Honorar entsprechen, beginnt sich der Wechsel auszuzahlen. In Extremfällen liegt das Einsparpotential bei 50 %, das sind rund 300 bis 400 ? im Monat, wenn man Tarife zwischen 600 ? und 800 ? zugrunde legt. Von diesen Extremfällen abgesehen, liegt die nominale Ersparnis im Durchschnitt bei 200 ? bis 300 ?, und dies, ohne dass der Kunde ein abgespecktes Leistungsangebot in Kauf nehmen muss.
Die zögerliche Haltung der Assekuranzen ist damit leicht zu erklären; bei einem Tarifwechsel entgeht Ihnen, über einen längeren Zeitraum betrachtet, richtig viel Geld.
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