Tätigkeitsbericht 2013 der Prüferaufsicht APAK – nach wp.net-Analyse stark verbesserungsfähig –

Der Bericht der APAK für das Jahr 2013 dient nach
eigener Pressemeldung u.a. auch dazu, mit der Veröffentlichung der
Ergebnisse der durchgeführten Inspektionen die Mitglieder der
Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse kapitalmarktorientierter
Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Gerade in dem wichtigen Bereich der untersuchten Prüfungsaufträge
und der Auflistung von Effizienzmaßnahmen zeigt der Bericht für uns
erheblich inhaltliche Mängel. Damit wird die APAK unserer Meinung
nach weder ihrem Anspruch, noch ihrer Aufgabe gerecht.

Im Einzelnen:

Punkt 2.1.2 des Berichts – Ursachenanalyse

1.Mangelnde kritische Grundhaltung bei der Prüfung von
Vermögenswerten

Die korrekte Bewertung hängt in hohem Maße von der Einschätzung
zukünftiger Entwicklungen ab. Bei dieser Mangelfeststellung ist von
großem Interesse, um welche Kategorien von Vermögenswerten es sich
handelt. Vermögenswerte betreffen grundsätzlich die gesamte
Aktivseite einer Bilanz. Es macht einen wesentlichen Unterschied aus,
ob es sich um Sachanlagen (Schätzung der Nutzungsdauer), Geschäfts-
oder Firmenwerte oder Finanzanlagen bzw. Finanzinstrumente handelt.

Weiterhin ist zu fragen, ob für die betreffenden Positionen
Marktpreise bestehen, die Werte aus Marktpreisen abgeleitet werden
können bzw. es solche Preise nicht gibt und Simulationsrechnungen
vorgenommen werden müssen. Hier fehlt es in dem Tätigkeitsbericht an
einer aussagefähigen Darstellung der betroffenen Kategorien.

Eine hinreichende Prüfungssicherheit über zukünftige Entwicklungen
stellt ein generelles Problem dar, zumal die anerkannten
Bewertungsmethoden Bandbreiten bei der Schätzung zukünftiger
Entwicklungen zulassen. Zudem sehen wir die Kausalkette nicht bis zum
Ursprung verfolgt.

Es kann bezweifelt werden, ob fehlende zeitintensive
Prüfungshandlungen in der kritischen Grundhaltung ihren Grund haben,
oder ob nicht das niedrige Honorar die Prüfer von zeitintensiven
Prüfungshandlungen abgehalten hat.

Unsere Empfehlung für die Zukunft:

Die Kausalkette sollte bis zum Ursprung prüferischen
Fehlverhaltens zurückverfolgt werden, um die wirklichen Ursachen zu
erkennen. Um Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen Hilfestellung zu
geben, wäre es sinnvoll zu er-fahren, ob für diesen Bereich der
Prüfung zusätzliche Berechnungen über Sachverständige durch
Aufsichtsrat und/oder Prüfungsausschuss angefordert werden sollten.

2.Unzureichende Überwachung der Prüfungsdurchführung

Der Bericht macht nicht deutlich, auf welche Ursachen die
angesprochenen Mängel einer Überwachung der Prüfungsdurchführung
zurückzuführen sind. Die Zeitplanung einer Abschlussprüfung sollte
generell ausreichend Raum für eine Überwachung des Prüfungsteams
ermöglichen.

Unsere Empfehlung für die Zukunft:

Es wäre hilfreich zu erfahren, ob demnach die Zeitplanung zu eng
gesetzt, also nicht geplant wurde, oder ob die Qualität der
eingesetzten Mitarbeiter nicht ausreichte und während der Prüfung
zusätzlicher Überwachungsaufwand notwendig wurde?

Wird ein erhöhter Überwachungsaufwand bejaht, wäre es sehr
hilfreich zu erfahren, welche Schlussfolgerungen für den Aufsichtsrat
und den Prüfungsausschuss daraus zu ziehen sind.

Punkt 2.1.3. Konsequenzen für die untersuchten Praxen Offene
Fragen zu den Verantwortlichkeiten

Dieser Punkt sollte besser lauten: Keine Konsequenzen für die
untersuchten Praxen.

Der Berichtsleser erfährt, dass sich die wesentlichen
Beanstandungen bei den Inspektionen 2013 von 18% auf 25% erhöht
haben. Bei der Sanktionierung wurden nach dem APAK-Bericht
ausschließlich die Abschlussprüfer belangt. Gleichzeitig begrüßt die
APAK, wenn auch Maßnahmen gegen die Gesellschaften möglich wären.

Dies belegt uns, dass die APAK 2013 nicht von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht hat, bei Mängeln auch die Kommission für
Qualitätskontrolle (KfQK) einzuschalten. Die KfQK hat die
Möglichkeit, nach erneuter Überprüfung des Qualitätssicherungssystems
die Teilnahmebescheinigung einzuziehen oder der Gesellschaft Auflagen
zu erteilen.

Für die Mängel nur das Prüfungsteam verantwortlich zum machen,
halten wir für lebensfremd. Angesichts des Termindrucks, dem die
verantwortlichen Prüfer ausgesetzt sind, erscheint uns diese
Erkenntnis nicht sachgerecht.

Empfehlung für die Zukunft:

Der Bericht sollte offenlegen, warum bei den festgestellten
wesentlichen Mängeln die KfQK nicht eingeschalten wurde. Es erscheint
uns nicht plausibel, dass bei einer großen Prüfung, die beiden
unterzeichnenden Prüfer und der auftragsbegleitende Qualitätssicherer
die alleinige Schuld tragen.

Punkt 2.1.4 des Berichts – Thematischer Review zu
Effizienzmaßnahmen der Praxen

Der Bericht nennt auf S. 18 eine Reihe von sogenannten
Effizienzsteigerungsmaßnahmen auf Seiten der Prüfungsgesellschaften,
ohne allerdings dazu überhaupt eine substanzielle Aussage zu treffen
und einen Zusammenhang mit der Ursachenanalyse aufzuzeigen.
Tatsächlich können diese Maßnahmen einen Einfluss auf die
Prüfungsqualität haben und durchaus eine Ursache der festgestellten
Mängel sein.

Empfehlung für die Zukunft:

Der Bericht sollte Feststellungen zu Fragen der Wesentlichkeit
aufzeigen, welche Grenzen (%-Sätze) von den Praxen auf verschiedene
Bereiche, etwa Bilanzsumme oder Umsatz, angewendet werden und wie
sich diese Grenzen entwickelt haben.

Die in jüngster Zeit immer stärker zu beobachtende Auslagerung
standardisierter Tätigkeiten auf „Shared Services“ bedarf dringend
der Erläuterung im Bericht. Der Bericht muss aufzeigen, was in diesem
Zusammenhang standardisierte Tätigkeiten sind und was der Leser unter
„Shared Services“ zu verstehen hat.

Hinweise der Prüferaufsicht sind dahingehend erforderlich, ob eine
Auslagerung auf anscheinend nicht sachverständige Dritte überhaupt
zulässig ist und wie muss und sollte der Aufsichtsrat und der
Prüfungsausschuss dabei involviert werden?

Wäre es vielleicht nicht sinnvoll, eine Auslagerung im
Prüfungsauftrag auszuschließen?

Was meint die APAK mit Anpassung der Personal- und Teamstruktur?
Betrifft dieser Punkt die fachliche Erfahrung und Kompetenz der
Prüfungsteams und wie setzen sich diese zusammen?

Wie hoch ist der Anteil der nicht fachlich ausgebildeten
Mitglieder des Prüfungsteams, etwa Praktikanten und studentische
Hilfskräfte, in % der Gesamtmitglieder eines Prüfungsteams?

Sollte der Einsatz nicht fachlich ausgebildeter Mitglieder des
Prüfungsteams beschränkt werden und unter dem Vorbehalt einer
Zustimmung von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss stehen?

Ausblick 2014

Die direkte Zuständigkeit der APAK für die Durchführung der
Inspektionen hat bei Teilen im Berufsstand rechtliche Zweifel
aufkommen lassen. Seit Februar 2014 ist ein Widerspruchsfall
anhängig. Der Klagevertreter hält die 2012 vorgenommene Übertragung
der operativen Zuständigkeit von der WPK auf die APAK für
rechtswidrig.

Empfehlung für die Zukunft:

Wesentliche Ereignisse nach dem Berichtszeitpunkt sollten im
Ausblick enthalten sein, um nicht den Eindruck einseitiger
Berichterstattung zu erwecken.

Die Autoren der Analyse vermissen weiter Angaben über die
Hintergründe der Prüferkonzentration. Dazu sollten belastbare Gründe
für den starken PIE-Prüferrückgang von rund 180 PIE-Prüfern (Prüfer
von kapitalmarktorientierten Unternehmen)im Jahr 2007 auf 97 in 2013
genannt werden. Diese Entwicklung steht konträr zum Bestreben der
EU-Kommission, die eine Verbreiterung der Prüfergrundgesamtheit
anstrebt.

Abschließendes Fazit

Die Qualität des Tätigkeitsberichts 2013 der APAK scheint für uns
die Richtigkeit der neuen EU-Richtlinie zu bestätigen, dass die
berufsstandsunabhängige Prüferaufsicht mit „non practitioners“ und
nicht mit „Berufsfremden“ zu besetzen ist.

Nur eine mit „non practitioners“ besetzte Aufsicht kann diesem für
uns offenkundig gewordenen Mangel abhelfen. Nur so kann der
Öffentlichkeit effektive Unterstützung bei der künftigen Vermeidung
von in der Vergangenheit festgestellten Mängeln geboten werden.

Weitere Informationen auf http://wp-net.com/index.php/presse.html
und www.beiratswahlen2014.com

Der 2005 gegründete wp.net Verband mit seinen rund 1000
Mitgliedern ist der Verband für die mittelständische
Wirtschaftsprüfung in Deutschland mit Sitz in München. wp.net tritt
2014 mit der Liste „Michael Gschrei“ (für die Wirtschaftsprüfer) und
„Rainer Eschbach“ (für die Gruppe der vereidigten Buchprüfer) bei der
Beiratswahl zur Wirtschaftsprüferkammer an.

Pressekontakt:
wp.net e.V.
GF. Vorstand:
Michael Gschrei und Tobias Lahl, beide WP StB
Ansprechpartner: Michael Gschrei
Theatinerstr. 8 80805 München
Tel.: (089) 552693-44 Fax: (089) 552693-46
www.wp-net.com I eMail: info@wp-net.com

Weitere Informationen unter:
http://