Am Freitag entscheidet der Bundesrat
über das Schicksal der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung
(TÄHAV). Das federführende Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) schlägt u. a. vor, dass künftig beim Einsatz
von wichtigen Antibiotika bei Tieren zusätzliche Antibiogramme
angefertigt und eine umfangreiche Dokumentation des Tierarztes
erfolgen müssen. Die dafür anfallenden Kosten – im Einzelfall ca. 80
EUR – müssen Landwirte, Kleintier- und Pferdehalter zusätzlich zu den
bisherigen Behandlungskosten tragen.
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) unterstützt zwar
grundsätzlich das Erstellen von Antibiogrammen, damit konkret
festgestellt werden kann, gegen welche Antibiotika ein bestimmter
bakterieller Krankheitserreger resistent bzw. sensibel ist. Doch ist
das ursprünglich beabsichtigte Ziel der TÄHAV-Novellierung, nämlich
den sorgsamen Umgang der Tierärzte mit Antibiotika zu stärken und
damit der Entstehung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken, von
der Realität längst überholt worden. Bekanntermaßen haben sich die
Antibiotikaabgabemengen an Tierärzte im Zeitraum 2011 bis 2016 um
mehr als 50 % reduziert. Auch bei den sogenannten kritischen
Antibiotika ist ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen. Eine
Antibiotikaminimierung hat also auch ohne TÄHAV-Novelle längst
stattgefunden, sodass die Verordnung kaum einen zusätzlichen Nutzen
für die Verbesserung der Gesundheit von Tieren und Menschen hätte –
außer die Kosten für die Tierhalter in die Höhe zu treiben. „Im
Verordnungstext wäre deshalb zwingend zu erläutern, warum die jetzt
vorgesehenen Maßnahmen der TÄHAV erforderlich und verhältnismäßig
sind“, folgert bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder, „denn das BMEL
begründet das bislang nicht.“
Der Verordnungsentwurf basiert überdies nicht nur auf einer
falschen Kalkulation des Erfüllungsaufwands für Landwirtschaft und
Tierhalter, er enthält auch nach wie vor rechtlich ungeklärte Fragen.
„Das ist der Politik wohlbekannt. Doch statt die Beschlussfassung zu
vertagen, bis alles Hand und Fuß hat, soll die unausgereifte
Verordnung jetzt durch den Bundesrat gepeitscht werden. Das ist nicht
nachvollziehbar“, kritisiert Moder.
Der bpt hat deshalb den Ministerpräsidenten vorgeschlagen, die
Entscheidung am Freitag zu vertagen, um die Verordnung noch einmal
sorgfältig zu diskutieren. „Am vernünftigsten wäre es sogar mit der
Entscheidung bis nach dem Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung
der 16. AMG-Novelle im April 2019 zu warten“, so Moder. Denn nur so
kann auf fachlich-wissenschaftlicher Grundlage letztendlich ein
vernünftiger Schluss gezogen werden, ob und inwiefern die in 2013 neu
eingeführten Minimierungsmaßnahmen (§ 58 a – g AMG) erfolgreich waren
und ob weitere Maßnahmen überhaupt notwendig sind.
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