Tabakwirtschaft erneuert Dialogangebot bei Richtlinienumsetzung – Informationsportal www.tabakwirtschaft.de ab sofort online

Das Branchenbündnis der deutschen Tabakwirtschaft,
getragen von den Verbänden Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV),
Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (VdR), Bundesverband
des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE), Bundesverband Deutscher
Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA),
Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. (BdZ), Bundesverband
Deutscher Tabakpflanzer e.V. (BDT), Rohtabakvereinigung e.V., dem
Unternehmen Philip Morris GmbH und der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), teilt mit:

Die deutsche Tabakwirtschaft startet genau ein Jahr vor dem Ablauf
der Umsetzungsfrist der EU-Tabakprodukt-Richtlinie mit einem neuen
Informationsportal. Unter www.tabakwirtschaft.de können sich
Verbraucher, Medien und Politik über die deutsche Tabakwirtschaft,
wichtige wirtschaftliche Kennzahlen und Produktionsprozesse
informieren. Mit diesem gemeinsamen Auftritt aller in der
Wertschöpfungskette der Tabakwirtschaft in Deutschland tätigen
Verbände, Unternehmen und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
NGG erneuert die Branche ihr Angebot, dem Parlament, der
Bundesregierung, den Bundesländern und der Öffentlichkeit bei der
Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht als
Dialogpartner mit langjähriger Expertise zur Verfügung zu stehen.

Bei der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht
müssen alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten schnell Rechts-
und Planungssicherheit bekommen. Dies ist insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen von besonderer Bedeutung. Ab dem 20. Mai
2016 müssen die Verpackungen von Zigaretten und Feinschnitttabak mit
großflächigen Bild- und Textwarnhinweisen versehen sein. Die Details
dieser neuen Verpackungsanforderungen müssen in einem Bundesgesetz
mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Bis zum heutigen Tag
liegt kein Gesetzentwurf vor. Die Details, die für die Umstellung der
Produktion erforderlich wären und für die die Tabakwirtschaft und
ihre Zulieferer gern frühzeitig die Voraussetzungen schaffen wollen
würden, sind damit nicht geklärt. Die Tabakwirtschaft kann somit ihre
Produktion nicht umstellen. Für die Umstellung der
Zigarettenproduktion werden jedoch mindestens 12 Monate benötigt, bei
der Feinschnitt- und Zigarrenproduktion sind es mindestens 18 Monate.

Wenn es am heutigen Tage – ein Jahr nach Inkrafttreten der
Richtlinie und genau ein Jahr vor der Verpflichtung zu größeren
Warnhinweisen – kein entsprechendes Gesetz gibt, verursacht dies bei
vielen Menschen Unsicherheiten. Vom Landwirt über Industrie und
Großhandel bis hin zum Verkäufer – mehr als 100.000 Menschen
verdienen in Deutschland in der Tabakwirtschaft ihren
Lebensunterhalt. Es ist die Verpflichtung der Politik, diesen
Menschen und ihren Familien aufzuzeigen, wie es mit ihnen weitergeht.
Die deutsche Tabakwirtschaft appelliert deshalb an die
Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, zügig
Rechtssicherheit zu schaffen. Das Branchenbündnis der deutschen
Tabakwirtschaft erneuert daher sein Angebot, insbesondere dem
federführenden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) bei der Klärung technischer Detailfragen mit Rat und Tat zur
Seite zu stehen.

Mehr Informationen zur deutschen Tabakwirtschaft sowie zur
EU-Tabakproduktrichtlinie erhalten Sie unter www.tabakwirtschaft.de

Pressekontakt:
Ansprechpartner des Branchenbündnisses für Rückfragen:

Deutscher Zigarettenverband e.V. (DZV)
Jan Mücke (Geschäftsführer)
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel.: 030 / 88 66 36 100
Fax: 030 / 88 66 36 111
info@zigarettenverband.de
www.zigarettenverband.de

Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. (VdR)
Franz-Peter Marx (Hauptgeschäftsführer)
Rheinallee 25 b
53173 Bonn
Tel.: 0228 / 93 44 60
Fax: 0228 / 93 44 620
info@verband-rauchtabak.de
www.verband-rauchtabak.de

Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE)
Willy Fischel, Dieter C. Rangol (Geschäftsführer)
Postfach 10 05 64
50445 Köln
Tel.: 0221 / 27 16 6 0
Fax: 0221 / 27 16 6 99
btwe@einzelhandel.de
www.tabakwelt.de

Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und
Automatenaufsteller e.V. (BDTA)
Carsten Zenner (Geschäftsführer)
Stadtwaldgürtel 44
50931 Köln
Tel.: 0221 / 40 07 014
Fax: 0221 / 40 07 020
zenner@bdta.de
www.bdta.de

Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. (BdZ)
Bodo Mehrlein (Geschäftsführer)
Gotenstr. 27
53175 Bonn
Tel. 0228 / 36 40 26
Fax: 0228 / 36 16 59
info@zigarren-verband.de
www.zigarren-verband.de

Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer e.V. (BDT)
Sven Plaeschke (Geschäftsführer)
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Tel. 030 / 88 66 36 270
Fax: 030 / 88 66 36 111
plaeschke@bundesverband-tabak.de
www.bundesverband-tabak.de

Rohtabakvereinigung e.V.
Thomas A. Gockel-Huntemann (Geschäftsführer)
c/o Gebrüder Kulenkampff GmbH
Postfach 10 38 69
28038 Bremen
Tel.: 0421 / 36 59 0
Fax: 0412 / 36 59 296
Thomas.Gockel@GK-Bremen.com

Philip Morris GmbH
Dorothea Misch (Pressesprecherin)
Am Haag 14
82166 Gräfelfing
Tel. 089 / 72 47 12 06
Fax: 089 /
CorporateAffairs.PMG@pmi.com
www.pmi.com

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Micha Heilmann (Leiter Hauptstadtbüro)
Luisenstraße 38
10117 Berlin
Tel.: 030 / 28 88 49 692
Fax: 030 / 28 88 49 699
hauptverwaltung@ngg.net
www.ngg.net