Die im Auftrag des Bundesministeriums des Innern gemeinsam mit der Hochschule Harz konzipierte Umfrage fokussierte drei Aspekte: E-Government-Rechtsetzung, Akzeptanz digitaler Angebote und Wirkungsmessung. Mittlerweile scheint in den Mitgliedsstaaten des Europarates die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Government weitgehend abgeschlossen zu sein. Aus deutscher Perspektive sind dabei besonders Regelungen zur verpflichtenden Nutzung digitaler Kommunikation von Interesse, die in einigen Ländern nicht nur Verwaltung und Wirtschaft, sondern auch Bürgerinnen und Bürger einschließen. Dies wird flankiert von erfolgreichen Ansätzen zur Förderung der digitalen Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft. Während europaweit vielfältige Daten zur Nutzung digitaler Angebote der öffentlichen Hand erhoben werden (und teils eine beeindruckende Akzeptanz ausweisen), liegen jedoch bislang kaum Methoden, Mechanismen und Erkenntnisse vor, um die mittelfristige Wirkung von E-Government auf die Entwicklung der öffentlichen Verwaltungen beurteilen zu können. »Die vielen Beispiele für Best Practice in Europa sollten unbedingt in die bundesdeutschen Planungen einfließen«, bilanziert Matthias Neutzner. »Gleichzeitig scheint es sinnvoll, auf europäischer Ebene alltagstaugliche Instrumente zur Bewertung und Steuerung der IT-orientierten Verwaltungsentwicklung zu entwickeln.«
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