Symposium des Bundespatentgerichts: „Die Auslegung von Patentansprüchen – Determinismus oder Blick in die Glaskugel?“

Am 7. April 2016 veranstaltet das
Bundespatentgericht ein internationales Symposium, in dem es um die
Auslegung von Patentansprüchen gehen wird.

Der etwas provokante Titel betrifft ein hochaktuelles und zugleich
wichtiges Thema – das belegt der Ansturm von Anmeldungen: Etwa 350
Teilnehmer aus dem In- und Ausland, die als Richter, Anwälte, in der
Wirtschaft oder in der Wissenschaft, aber auch in politischen Ämtern
mit dem Patentrecht befasst sind, nehmen an dieser Veranstaltung
teil.

Das Symposium soll aufzeigen, inwieweit es der nationalen und
internationalen Rechtsprechung, Anwälten und der Wirtschaft gelingt,
eine vorhersehbare Patentauslegung zu gewährleisten und dabei einen
Ausgleich zwischen dem Interesse des Patentinhabers an angemessenem
Schutz einerseits und ausreichender Rechtssicherheit für Dritte
andererseits zu erreichen.

Die hochkarätigen Referenten, die die unterschiedlichen
Sichtweisen zur Patentauslegung im In- und Ausland darstellen werden,
versprechen eine interessante Veranstaltung mit einem fruchtbaren
Meinungsaustausch zur Förderung einer einheitlichen Auslegungspraxis.

Bereits am Vorabend lädt die Präsidentin des Bundespatentgerichts
Beate Schmidt die Teilnehmer zu einem Empfang in den Räumlichkeiten
des Justizpalastes ein, um den Beteiligten zu ermöglichen, sich
kennenzulernen und im offenen Gespräch Rechtsfragen zu erörtern.

Pressekontakt:
Bundespatentgericht
Richterin am Bundespatentgericht/Pressesprecherin Dr. Hoppe
Telefon: +49 (0)89 699 37 250
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