Berufstätige können Geld, das sie in
Versicherungen und Vorsorge investieren, von der Steuer absetzen.
Damit werden die Beitragszahler entlastet, um einen finanziellen
Spielraum für eine freiwillige, zusätzliche Altersvorsorge zu haben.
Im Gegenzug müssen Rentner sowie Pensionäre ihre Alterseinkünfte
grundsätzlich versteuern und eventuell sogar Geld an den Fiskus
abführen. Welches Vorsorgeprodukt wie gefördert bzw. besteuert wird,
hängt also davon ab, welcher Kategorie es der Gesetzgeber zuordnet.
Bei der Altersvorsorge sollte man deswegen unbedingt auch auf
steuerliche Aspekte achten. Im Beitrag „Alterseinkünfte und Steuern“
erläutert Swiss Life unter www.swisslife.de/alterseinkuenfte das
Alterseinkünftegesetz. Teil 1 vom Februar beschäftigt sich mit den
finanziellen Auswirkungen bei Arbeitnehmern. Im März folgt der 2.
Teil mit Hinweisen und Tipps für Rentner.
Riester- oder Rürup-Rente, betriebliche Altersversorgung,
Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung? Mit der
Entscheidung für eine bestimmte Art der Altersvorsorge beeinflusst
ein Arbeitnehmer bereits, welchen Anteil seiner
Versicherungsleistungen er als Rentner später versteuern muss. Denn
je nach Vorsorgevariante gelten unterschiedliche Steuervorschriften.
Für wen welche Vorsorge am besten geeignet ist, lässt sich nicht
pauschal sagen, das hängt von den individuellen Anforderungen und
Plänen ab. Wer beispielsweise die Vorteile einer Lebensversicherung
mit den Renditechancen einer Fondsanlage kombinieren will, sollte
sich über fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen
eingehender informieren. Außerdem müssen Arbeitnehmer, die bereits in
zehn oder zwölf Jahren aus dem Berufsleben aussteigen wollen, andere
Aspekte beachten als Berufseinsteiger. Welche Vorsorgelösung wie
gefördert bzw. besteuert wird und was es zu beachten gilt, erklärt
Swiss Life jeweils im Thema des Monats Februar und März unter
www.swisslife.de/vorsorge .
Weitere Informationen:
Swiss Life
Karin Stadler
Tel.: 089/3 81 09 – 13 43
E-Mail: karin.stadler@swisslife.de