S&K-Firmengruppe – Arrest für Geschädigten

S&K-Firmengruppe – Arrest für Geschädigten
Rechtsanwalt Oliver Busch – München
 

München, den 09.10.2013 – Zu Gunsten eines von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anlegers hat das Landgericht Hamburg einen Arrestbefehl- und Pfändungsbeschluss gegen einen der Verantwortlichen der S&K-Firmengruppe bzw. der United Investors Gruppe, die Kooperationspartner der S&K war, erlassen.

Der Arrestbefehl- und Pfändungsbeschluss lautet über 100% der Schadenssumme, die der Anleger erlitten hat. Der Geschädigte hatte sich an der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG beteiligt.

Der Arrest dient zur Sicherung des Schadensersatzanspruches des geschädigten Anlegers, da damit nun im Wege der Zwangsvollstreckung auf die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögenswerte vorläufig zugegriffen werden kann. Für eine endgültige Verwertung muss allerdings erst noch ein Titel in der Hauptsache erstritten werden.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt gegen zahlreiche Beschuldigte, unter anderem gegen den Antragsgegner des Arrestes als einen der Verantwortlichen der United Investors Gruppe, wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug und der Untreue.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat zahlreiche Vermögenswerte von verschiedenen Beschuldigten und involvierten Gesellschaften im Wege einer Rückgewinnungshilfe sichergestellt. Allerdings erhalten Geschädigte von Staatsanwaltschaft keine Entschädigung, sondern jeder Anleger muss aktiv werden und zivilrechtliche Maßnahmen ergreifen, um auf die beschlagnahmten Vermögenswerte zugreifen zu können.

Nach Aussage der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist der Arrest ein erster positiver Schritt, um den Schaden, den der Mandant erlitten hat, wieder zu realisieren.

Weitere Informationen unter:
http://www.kanzlei-ebp.de/