Der nun erwartbare Gang vor Gericht mit einem
abschließenden Urteil wird endlich die Hängepartie in der Frage
beenden, wer für die bislang bekannten zwei Milliarden Euro
Mehrkosten bei Stuttgart 21 geradestehen muss. Setzen sich Stadt und
Land mit ihrem gut schwäbischen Mantra „Mir gäbet nix“ durch – oder
eher die Sichtweise der Bahn, die aus der Sprechklausel ableitet,
dass über die Verteilung der Mehrkosten zu sprechen sei? Egal wie es
ausgeht, am Ende wissen die Parteien Bescheid, wie sie mit ihren
finanziellen Mittel disponieren müssen oder können.
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