Eine Woche vor dem Karlsruher Urteil über das
Streikverbot für Beamte wirft die stellvertretende Vorsitzende des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, dem
konkurrierenden Beamtenbund „Panikmache“ vor. „Insbesondere die
Beamtenverbände schüren die Angst vor der Abschaffung des
Berufsbeamtentums“, sagte sie im Interview von „Stuttgarter Zeitung“
und „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwochausgabe). Den Verbänden gehe
es nicht wirklich um die Beamten, sondern um die eigene Organisation.
„Wir als DGB halten das für reine Panikmache, die dazu dient, nicht
die Existenzberechtigung als Beamtenbund zu verlieren“, betonte
Hannack.
Das Bundesverfassungsgericht will am 12. Juni über das
Streikverbot für Beamte urteilen, gegen das vier Lehrer mit
Unterstützung des Gewerkschaftsbundes geklagt haben. „Gerade
diejenigen Beamten, die nicht hoheitliche Tätigkeiten ausüben, sollen
endlich die Möglichkeit bekommen, ihren Forderungen Nachdruck zu
verleihen und notfalls auch ihre Arbeit niederlegen zu können“, sagte
Hannack. Die Bedingungen und Besoldungen hätten sich in den letzten
Jahren massiv verschlechtert. Insofern dürften die Beamten bei der
aktiven Mitgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen nicht außen vor
gelassen werden. „Auch der Beamtenbund weiß, dass wir dort lediglich
Anhörungsrechte haben – keine echten Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte, was die Gehälter und Arbeitsbedingungen
anbelangt“, sagte die DGB-Vize zu den Spitzengesprächen beider
Organisationen mit dem Bundesinnenminister. „Insofern müssten wir da
gemeinsam in die Richtung gehen, dass Beamte eine ordentliche
Besoldung durchsetzen dürfen.“
Das Beamtentum habe sich zu einer „äußerst heterogenen Gruppe“
entwickelt. Dazu gehörten nicht nur Träger hoheitlicher Funktionen
wie Polizeibeamte oder Mitarbeiter der Finanzverwaltung. Es gebe auch
zahlreiche Beamtengruppen im nichthoheitlichen Bereichen, etwa die
Lehrer. Zudem gebe es Beamte in privatisierten Unternehmen der
Deutschen Bahn und der Post. „Wir fordern nicht die Abschaffung des
Berufsbeamtentums, sondern das Streikrecht für Beamte in bestimmten
Bereichen“, sagte Hannack. „Das Funktionieren des Staates würde
dadurch nicht beeinträchtigt.“
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