Es ist ein erfreuliches Urteil, das die Rechte
von Bahnkunden stärkt. Wenn eine Leistung nicht so wie versprochen
erbracht wird, sollte der Anbieter auch keinen Anspruch auf volle
Bezahlung haben. Das Problem allerdings ist, dass das Urteil die
Ungleichbehandlung der Verkehrsträger in Europa noch verschärft. Das
muss die Luxemburger Richter nicht stören. Die Politik aber sollte
für fairere Rahmenbedingungen sorgen. Im Flugverkehr zum Beispiel
werden den Passagieren Entschädigungen verweigert, wenn höhere Gewalt
die Ursache ist.
Folge des Urteils sind zweifellos höhere Kosten für
Rückerstattungen, die auf die Fahrpreise durchschlagen könnten. In
Kürze will die Bahn die Preiserhöhungen ab Dezember veröffentlichen.
Bisher durfte man von moderaten Zuschlägen ausgehen. Das ist
keineswegs mehr sicher.
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