Ohne die Kenntnis der deutschen Sprache ist
Integration nicht möglich. Daran gibt es keine Zweifel, und daran
rüttelt auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht, das
Sprachtests für Ehepartner von Türken infrage stellt. Das Urteil ist
in der Sache ausgewogen, aber es hat Schwächen: der Adressatenkreis
ist zu klein gefasst.
Die Luxemburger Richter sagen ziemlich klar, was der deutsche
Gesetzgeber nun zu machen hat: mehr Ausnahmen und mehr
Einzelfallprüfung, dann kann der Sprachtest vor dem Ehegattennachzug
wohl bestehen bleiben. Damit kann all den Fällen Rechnung getragen
werden, in denen Zuzugswillige in den Tiefen Anatoliens keine Chance
zum Lernen einer fremden Sprache haben oder denen schlicht das Geld
dafür fehlt. Dass für Afrikaner, Asiaten und andere visumpflichtige
Ausländer diese Gerechtigkeit nicht gelten soll, ist nicht
verständlich. Das Gericht hätte die Möglichkeit gehabt, sie in den
Adressatenkreis einzubeziehen.
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