Musste es wirklich so weit kommen? Die
ermittelnden Staatsanwälte sehen sich mit Unterstellungen
konfrontiert, sie hätten übereifrig gehandelt. Ihre Anklageschrift
steht tatsächlich in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, mit dem diese
Ermittlungen betrieben wurden. Und diese stehen in keinem Verhältnis
zu den Konsequenzen, die sie für Christian Wulff nach sich zogen,
bevor überhaupt das erste Urteil gesprochen ist.
Dennoch ist den Staatsanwälten kein Vorwurf zu machen. Sie hatten
überhaupt keine Wahl, als mit größtmöglicher Gründlichkeit zu
recherchieren. Wie schrill wäre wohl der Aufschrei gewesen, wenn sie
darauf verzichtet hätten, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, als
seinerzeit im Raum stand, der Bundespräsident sei korrupt? Jegliche
Nachsicht mit dem ersten Mann im Staate wäre als Versuch der
Vertuschung gebrandmarkt worden. Die Strafbehörden taten gut daran,
jeden Anschein zu vermeiden, einer wie Wulff werde geschont, während
es kleinen Beamten in solchen Fällen unbarmherzig an den Kragen geht.
Wenn der Eindruck entstanden wäre, hier werde mit zweierlei Maß
gemessen, dann hätte der Fall Wulff in der Tat das öffentliche Klima
vergiftet.
Für Wulff selbst eröffnet der Auftritt vor dem Kadi vielleicht die
letzte Chance, das Ende seines Niedergangs wenigstens juristisch mit
weißer Weste zu erleben. Er hofft auf eine späte Genugtuung. Auch ein
Freispruch würde all den Schaden, der ihm schon entstanden ist,
jedoch nie aufwiegen können.
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