Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Gauck/NPD/Bundesverfassungsgericht

Das Verfassungsgericht hat dem Bundespräsidenten
einen großen Freiraum zugebilligt, sich als ein politischer Präsident
zu profilieren. Die Entscheidung ist richtig. Ein Bundespräsident ist
eben mehr als nur der oberste Repräsentant, der lediglich die Einheit
des Staates verkörpert. Ein Präsident, der über wenig mehr als die
Macht seiner Worte verfügt, darf sich auch einmischen, Stellung
beziehen, warnen. Er sollte dies sogar tun. Er darf, wie man seit
gestern weiß, sogar NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnen.

Freilich steht diese Entscheidung in einem Spannungsverhältnis zu
einem zweiten Karlsruher Urteil vom selben Tag. Die NPD ist auch mit
dem Antrag gescheitert, zwei Bundespräsidentenwahlen für ungültig
erklären zu lassen. Anders als im ersten Urteil reduziert das Gericht
den Präsidenten nun eben doch wieder auf eine Figur, die die „Einheit
des Staates“ repräsentiert und „geistig-moralisch“ wirke. Die Richter
betonen die „zeremonielle, symbolische Bedeutung“ der Präsidentenwahl
und die „Würde des Wahlaktes, der dem parteipolitischen Streit
enthoben sein soll“. Eine zeremoniell-symbolische Bedeutung hat man
bisher am ehesten Fronleichnamsprozessionen zugebilligt. Die Worte
der Richter sind riskant, weil sie ein demokratisches Prinzip
relativieren: Eine Wahl ist keine Zeremonie. Karlsruhe befeuert so
auch das unsägliche Vorurteil, dass ein Parteienstreit, der die
Voraussetzung jeder parlamentarischen Demokratie ist, von minderer
Würde sei.

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