Dieser Prozess wird nicht nur der Verantwortung
gerecht, die die deutsche Gesellschaft für die Nazizeit trägt. Er tut
auch weh. Das ist gut so. Wenn es möglich wäre, müsste der Angeklagte
Oskar Gröning dazu verurteilt werden, Zeugnis abzulegen in Schulen.
Viele Opfer tun es, aber kein einziger Täter. In ihre Köpfe zu
blicken ist wichtig. Kein Film und kein Text können die unmittelbare
Schilderung ersetzen. Der Horror der NS-Zeit ist lebendig und muss
die Schüler heute erfassen, damit sie daraus lernen.
Doch dies ist nicht die einzige Erkenntnis aus Grönings Bericht.
Vor Augen steht auch wieder das von Hannah Arendt 1963 beschriebene
Phänomen von der Banalität des Bösen. Oskar Gröning bereut, aber er
bleibt 71 Jahre nach der Tat dem Bürokratengeist der SS verhaftet,
wenn er ohne Zögern berichtet, dass Leute „versorgt“ wurden. Er sagt
nicht „vergast“. Der Bankkaufmann verwaltete das Geld der Ermordeten.
Er zieht bis heute eine feine Linie zwischen sich und den direkt an
der Vernichtung Beteiligten. Es bleibt für ihn ein Unterschied, ob
ein Baby an einem Auto zertrümmert oder erschossen wird – letzteres
hätte er wohl akzeptiert.
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