Stuttgarter Nachrichten: Preisabsprachen bei Waschmittel

Umso wichtiger ist es, dass es im
Wettbewerbsrecht die Kronzeugenregelung gibt. Sie sät Misstrauen bei
den Kartellbrüdern, denn keiner kann sich darauf verlassen, nicht von
anderen Teilnehmern – allesamt Konkurrenten – verpfiffen zu werden.
Auch das Waschmittelkartell hätte wohl noch lange bestanden, hätte
Henkel nicht ausgepackt. Seine Waschkraft macht den Weißen Riesen so
ergiebig. Doch gegen den beschmutzten Ruf der Konzerne ist selbst der
stärkste Weißmacher machtlos.

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