Da klagt ein Deutscher auf Rückholung aus
syrischer Haft, der Deutschland angeblich 2014 mit dem festen Vorsatz
verlassen hat, sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen – also
einer Terroristentruppe, die auf alles spuckt, was nach Werten und
Gesetzen der Bundesrepublik aussieht. Ausgerechnet so ein Mann macht
nun auf Staatsbürger. Strapaziert mit seiner Klage den Rechtsstaat
bis an die Schmerzgrenze, provoziert das Gerechtigkeitsempfinden
vieler Mitbürger – und formuliert doch ein Anliegen, dass derselbe
Rechtsstaat nur unter Preisgabe seiner eigenen Grundsätze generell
ignorieren kann. Schließlich hat der Staat die Pflicht, seine Bürger
so weit als möglich vor Verfolgung, Folter und Tod – der droht dem
Kläger angeblich in Gefangenschaft syrischer Kurdenmilizen – zu
schützen. Überall.
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