Im Zweifel für das Kind: Das ist auch bei diesem
Urteil der Kernsatz. Es geht nicht darum, alleinstehende Mütter in
ihren Rechten von oben herab zu beschneiden; es geht nicht darum,
ledige Vätern zu bevorteilen. Kurzum: Es geht den Richtern nicht
darum, sich in Beziehungsprobleme einzumischen, emotionale Altlasten
zu analysieren, Lebensentwürfe in Frage zu stellen, nicht darum,
Mütter- gegen Väterinteressen und umgekehrt auszuspielen. Das
Verfassungsgericht hat das vorrangige Interesse des schwächsten
Gliedes der Kette betont – die Kinder werden es ihm danken.
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