Nach oben ist bei den Hartz-IV-Sätzen wenig
Spielraum drin. Denn es gilt immer noch das Lohnabstandsgebot: Wer
vom Staat seinen Lebensunterhalt bezahlt bekommt, sollte nicht mehr
haben als derjenige, der arbeiten geht. Und schon bei den derzeitigen
Sätzen hält sich die Motivation zur Arbeitsaufnahme in Grenzen: Die
Gewerkschaften fordern einen Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde.
Fest steht: Ein Alleinverdiener mit zwei Kindern würde mit einem
Vollzeit-Job zu Mindestlohnkonditionen weniger ausbezahlt bekommen
als ein Hartz-IV-Empfänger, der zu Hause bleibt.
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