Stuttgart 21: Deutsche Umwelthilfe fordert Abriss-Stopp wegen Verstoß gegen Feinstaub-Auflagen

Verwaltungsgericht Stuttgart terminiert Verhandlung
über Offenlegung der Ausschreibungsunterlagen überraschend schon auf
den 7. Oktober – Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen Bahn AG –
Abriss-Stopp soll Feinstaubbelastung mindern und Verantwortlichen
eine „Denkpause“ zur Ãœberprüfung des umstrittenen und unsinnigen
Projekts „Stuttgart 21“ verschaffen – Fotos und Zeugenaussagen
belegen, dass entgegen der Gesundheitsauflagen Baumaschinen mit
extrem hohen Dieselrußemissionen zum Einsatz kommen – Bis 1.8. waren
es bereits 70 Ãœberschreitungstage der Feinstaubwerte am Stuttgarter
Neckartor

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat das Eisenbahnbundesamt
als zuständige Aufsichtsbehörde des Milliardenprojekts „Stuttgart 21“
aufgefordert, die Abrissarbeiten am umkämpften Stuttgarter
Traditionsbahnhof sofort zu stoppen. Begründung: Die Bahn hat
Genehmigungsauflagen hinsichtlich der Abgasreinigung der eingesetzten
Baumaschinen und Lkw entweder nicht vorgeschrieben oder darauf
verzichtet, bei ihren Vertragspartnern die Einhaltung zu
kontrollieren. Sie gefährdet so die Gesundheit tausender Bürgerinnen
und Bürger, die im Stuttgarter Kessel und wegen des gestern
gestarteten Bahnhofs-Abrisses ohnehin unter den bundesweit höchsten
Feinstaubbelastungen leiden. Nach DUH-Recherchen verweigert die Bahn
mit ihrem Verhalten faktisch die Einhaltung verbindlicher Auflagen im
Planfeststellungsbeschluss für das Projekt „Stuttgart 21“, wonach nur
Baumaschinen und Lkw zum Einsatz kommen dürfen, die entsprechend dem
Stand der Technik mit Dieselpartikelfiltern ausgerüstet sind.

Bilder der bisher eingesetzten Bauschmaschinen zum Download finden
Sie unter:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2368

„Der Abriss-Stopp ist zwingend, weil bei dem Projekt erkennbar
gegen verbindliche Genehmigungsauflagen verstoßen wird. Ein Abbruch
der Arbeiten würde die bundesweit am höchsten gemessene
gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung rund um den Hauptbahnhof
und das chronisch mit Feinstaub hoch belastete Neckartor, unmittelbar
mindern. Er würde darüber hinaus den Verantwortlichen eine Denkpause
verschaffen, in der sie noch einmal ernsthaft prüfen können, ob sie
das hoch umstrittene und unsinnige Großprojekt tatsächlich gegen den
berechtigten Widerstand aus der Bevölkerung erzwingen wollen“,
erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Im Verwaltungsgerichtsverfahren, mit dem die DUH die Bahn AG seit
Mitte Juli zwingen will, die Ausschreibungskriterien für die
Bauaufträge auf der Großbaustelle offenzulegen, hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart in der dort seit vergangener Woche
anhängigen Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Deutsche Bahn AG
in außergewöhnlich kurzer Frist die mündliche Verhandlung auf den 7.
Oktober terminiert. Das Gericht dokumentiert damit nach Ãœberzeugung
der DUH die Dringlichkeit, die es der Frage der Offenlegung der
Ausschreibungskriterien und indirekt der Einhaltung der
Genehmigungsauflagen beimisst.

Die DUH war nach eigenen Recherchen dem Verdacht nachgegangen,
dass die Bahn AG bei dem Milliardenprojekt „Stuttgart 21“ gegen
Auflagen zur Minimierung von Feinstaubemissionen verstößt und so die
Gesundheit tausender Bürgerinnen und Bürger unnötig gefährdet. Einer
förmlichen Aufforderung zur Offenlegung der einschlägigen
Ausschreibungsunterlagen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
hatte sich die Bahn AG unter Hinweis auf angebliche
Geschäftsgeheimnisse verweigert. Dagegen klagte die DUH beim
Verwaltungsgericht Stuttgart, die nun am 7. Oktober verhandelt werden
soll.

Die Bahn hatte sich im Genehmigungsverfahren verpflichtet, „im
Rahmen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
sicherzustellen, dass nur schadstoffarme Fahrzeuge und Maschinen nach
dem Stand der Technik zum Einsatz kommen.“ Die rechtliche Definition
des Begriffs „Stand der Technik“ ist dabei eben nicht die Einhaltung
von Grenzwerten zum Zeitpunkt der Zulassung der jeweiligen
Baumaschine bzw. LKW sondern die aktuell erreichbare Abgasreinigung.
Dies bedeutet zwingend den Einsatz von Dieselpartikelfiltern. Diese
sind auch für Baumaschinen und Baustellefahrzeuge verfügbar und
einsetzbar. Damit ist nach einer Auskunft des Umweltbundesamt diese
Abgasreinigungstechnologie grundsätzlich „Stand der Technik“, müsste
also beim Großprojekt „Stuttgart 21“ flächendeckend zum Einsatz
kommen. Das ist jedoch nach aktuellen Recherchen der DUH nicht der
Fall.

Nach Ansicht der DUH ist der Verstoß der Deutschen Bahn AG gegen
Umwelt- und Gesundheitsauflagen ein klares Zeichen für die
Unzuverlässigkeit dieses „außer Rand und Band“ geratenen
Staatsunternehmens. „Die Stadt Stuttgart und das Eisenbahnbundesamt
müssen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit der Anwohner die Deutsche
Bahn AG stoppen“, so Resch.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 24008670, 0171 5660577,
rosenkranz@duh.de