Sturm, Hagel, Blitzeinschlag: richtig versichert bei Unwetter

Hausratversicherung: Überspannungsschäden ohne Selbstbeteiligung
einschließen / Wohngebäudeversicherung: ausreichende
Versicherungssumme wählen / Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt auch
bei Sturmschäden

Aktuell ziehen wieder kräftige Gewitter mit Starkregen, Hagel und
Sturmböen durch Deutschland. CHECK24.de hat deshalb wichtige Tipps
zur Versicherung gegen Unwetterschäden zusammengestellt. Bei Schäden
an Gebäuden und Einrichtungsgegenständen infolge von Unwettern zahlen
Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Für Schäden am eigenen Pkw
kommt die Teilkaskoversicherung auf. CHECK24.de zeigt, was
Verbraucher beim Neuabschluss einer Versicherung bzw. bei ihrem
bestehenden Versicherungsschutz beachten müssen.

1. Hausratversicherung: Überspannungsschäden ohne
Selbstbeteiligung mitversichern

Bei einem Unwetter kann Hausrat durch Blitzeinschlag, Hagel oder
Sturm beschädigt werden. Für solche Schäden kommt die
Hausratversicherung auf. Schäden durch Überschwemmung oder
Überspannung an Elektrogeräten (z. B. TV, PC) sind dagegen nicht
immer bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert. Auf Folgendes
sollten Verbraucher bei der Wahl ihrer Hausratversicherung achten:

– Schäden an Elektrogeräten aufgrund von Ãœberspannung sollten
ausreichend abgedeckt sein – am besten ohne Selbstbeteiligung und
bis zur vollen Versicherungssumme.
– Wenn Möbel oder Teppiche durch Ãœberschwemmung oder Wasserrückstau
beschädigt werden, zahlt die Hausratversicherung nur, wenn
zusätzlich Elementarschutz in die Versicherung eingeschlossen ist.
– Eine ausreichende Versicherungssumme ist entscheidend. Diese soll
dem Neuwert des Hausrates entsprechen. CHECK24.de empfiehlt
mindestens 650 Euro pro Quadratmeter, um Unterversicherung zu
vermeiden. Ist die versicherte Summe zu niedrig, übernimmt die
Versicherung die entstandenen Kosten unter Umständen nur anteilig.*

Eine Hausratversicherung (Bsp.: Wohnfläche 80 qm, 52.000 Euro
Versicherungssumme, 56073 Koblenz), die Überspannungsschäden an
Elektrogeräten ohne Selbstbeteiligung mitversichert, gibt es bei
CHECK24.de ab ca. 40 Euro pro Jahr (ohne Elementarschutz).
Hausratversicherungen mit Elementarschutz sind ab ca. 60 Euro pro
Jahr erhältlich.**

2. Wohngebäudeversicherung: auf ausreichende Versicherungssumme
achten

Deckt ein Sturm das Dach ab, beschädigt Hagel das Haus oder
schlägt ein Blitz ein, kommt für den entstandenen Schaden die
Wohngebäudeversicherung auf. Sie greift auch bei Schäden an fest mit
dem Gebäude verbundenen Bestandteilen wie Regenrinnen oder
Heizanlagen.

– Hausbesitzer sollten eine ausreichende Versicherungssumme
wählen. Um Unterversicherung zu vermeiden, ist die korrekte
Berechnung des Gebäudewertes entscheidend. Diese richtet sich nach
dem sogenannten Wert 1914.*** Nur so kann der entstandene Schaden
in voller Höhe ersetzt werden.
– Kommt es aufgrund von Starkregen zu Rückstau und der Keller des
Eigenheims läuft voll, zahlt die Versicherung für entstandene
Schäden am Gebäude nur, wenn Elementarschäden ausdrücklich
mitversichert wurden.

Eine Wohngebäudeversicherung (Bsp.: Wert 1914 16.800 Mark bzw.
Neubausumme 223.440 Euro, 02791 Oderwitz) ohne Elementarschutz ist ab
ca. 90 Euro pro Jahr erhältlich. Die entsprechende Versicherung
inklusive Elementarschäden gibt es ab ca. 137 Euro pro Jahr.**

3. Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt auch bei Sturmschäden am
eigenen Pkw

Beschädigt Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm den eigenen Pkw, kommt
dafür die Teilkaskoversicherung auf. Das ist z. B. der Fall, wenn ein
Sturm Dachziegel oder Äste auf das Auto schleudert. Der
Teilkaskoschutz deckt auch Schäden durch Überschwemmungen ab.

*Beispiel: Der Hausrat hat einen Neuwert von 100.000 Euro.
Versichert sind nur 50.000 Euro. Entsteht ein Schaden von 10.000
Euro, zahlt die Versicherung nur 50 Prozent, also 5.000 Euro, obwohl
die Versicherungssumme 50.000 Euro beträgt.

**Beispielprofile Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abrufbar
unter http://ots.de/d7e3S

***Der Wert 1914 bildet ab, was eine Errichtung des Gebäudes im
Jahr 1914 in Mark gekostet hätte.

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