Hausratversicherung: Überspannungsschäden ohne Selbstbeteiligung
einschließen / Wohngebäudeversicherung: ausreichende
Versicherungssumme wählen / Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt auch
bei Sturmschäden
CHECK24.de hat die wichtigsten Tipps zur Versicherung gegen
Unwetterschäden zusammengestellt. Bei Schäden an Gebäuden und
Einrichtungsgegenständen infolge von Unwettern zahlen Wohngebäude-
und Hausratversicherungen. Für Schäden am eigenen Pkw kommt die
Teilkaskoversicherung auf. CHECK24.de zeigt, was Verbraucher beim
Neuabschluss einer Versicherung bzw. bei ihrem bestehenden
Versicherungsschutz beachten müssen.
1. Hausratversicherung: Überspannungsschäden ohne
Selbstbeteiligung mitversichern
Bei einem Unwetter kann Hausrat durch Blitzeinschlag, Hagel oder
Sturm beschädigt werden. Für solche Schäden kommt die
Hausratversicherung auf. Schäden durch Überschwemmung oder
Überspannungsschäden an Elektrogeräten (z. B. TV, PC) sind dagegen
nicht immer automatisch mitversichert. Auf Folgendes sollten
Verbraucher bei der Wahl ihrer Hausratversicherung achten:
– Schäden an Elektrogeräten aufgrund von Ãœberspannung sollten
ausdrücklich abgedeckt sein – am besten ohne Selbstbeteiligung.
– Wenn Möbel oder Teppiche durch Ãœberschwemmung oder
Wasserrückstau beschädigt werden, zahlt die Hausratversicherung
nur, wenn zusätzlich Elementarschutz in die Versicherung
eingeschlossen ist.
– Eine ausreichende Versicherungssumme ist entscheidend. Diese
soll möglichst dem Neuwert des Hausrates entsprechen, um
Unterversicherung zu vermeiden. CHECK24.de empfiehlt mindestens
650 Euro pro Quadratmeter. Ist die versicherte Summe zu niedrig,
übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten unter
Umständen nur anteilig.1)
Eine Hausratversicherung (Bsp.: Wohnfläche 100 qm, 65.000 Euro
Versicherungssumme, 81371 München), die Überspannungsschäden an
Elektrogeräten ohne Selbstbeteiligung mitversichert, gibt es bei
CHECK24.de ab ca. 41 Euro pro Jahr (ohne Elementarschutz).
Hausratversicherungen mit Elementarschutz sind ab ca. 67 Euro pro
Jahr erhältlich.2)
2. Wohngebäudeversicherung: auf ausreichende Versicherungssumme
achten
Deckt ein Sturm das Dach ab, beschädigt Hagel das Haus oder
schlägt ein Blitz ein, kommt für den entstandenen Schaden die
Wohngebäudeversicherung auf. Sie greift auch bei Schäden an fest mit
dem Gebäude verbundenen Bestandteilen wie Regenrinnen oder
Heizanlagen.
– Hausbesitzer sollten eine ausreichende Versicherungssumme
wählen. Um Unterversicherung zu vermeiden, ist die korrekte
Berechnung des Gebäudewertes entscheidend. Diese richtet sich
nach dem sogenannten Wert 1914.3) Nur so kann der entstandene
Schaden in voller Höhe ersetzt werden.
– Kommt es aufgrund von Starkregen zu Rückstau und der Keller des
Eigenheims läuft voll, zahlt die Versicherung für entstandene
Schäden am Gebäude nur, wenn Elementarschäden ausdrücklich
mitversichert wurden.
Eine Wohngebäudeversicherung (Bsp.: Wert 1914 16.800 Mark bzw.
Neubausumme 220.080 Euro, 02791 Oderwitz) ohne Elementarschutz ist ab
ca. 82 Euro pro Jahr erhältlich. Die entsprechende Versicherung
inklusive Elementarschäden gibt es ab ca. 133 Euro pro Jahr.2)
3. Kfz-Versicherung: Teilkasko zahlt auch bei Sturmschäden am
eigenen Pkw
Beschädigt Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm den eigenen Pkw, kommt
dafür die Teilkaskoversicherung auf. Das ist z. B. der Fall, wenn ein
Sturm Dachziegel oder Äste auf das Auto schleudert. Der
Teilkaskoschutz deckt auch Schäden durch Überschwemmungen ab.
1)Beispiel: Der Hausrat hat einen Neuwert von 100.000 Euro.
Versichert sind nur 50.000 Euro. Entsteht ein Schaden von 10.000
Euro, zahlt die Versicherung nur 50 Prozent, also 5.000 Euro, obwohl
die Versicherungssumme 50.000 Euro beträgt.
2)Beispielprofile Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abrufbar unter
http://ots.de/QsZnS
3)Der Wert 1914 bildet ab, was eine Errichtung des Gebäudes im Jahr
1914 in Mark gekostet hätte.
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