Studienplatzvergabe für behinderte Studenten

München, 21. August 2013 Für viele Studenten ist die Studienplatzvergabe mit einem 6er im Lotto vergleichbar. Denn zulassungsbeschränkte Studiengänge sind in Deutschland immer noch gang und gäbe. Zuständig für das Auswahlverfahren ist die Stiftung für Hochschulzulassung. Diese Stiftung regelt auch Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung. Darüber hinaus gibt es – je nach Universität – noch andere Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung, die aber direkt über die jeweiligen Unis geregelt werden. Für Menschen mit Behinderung, die sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach entschieden haben, gibt es Möglichkeiten der Erleichterung. Denn wird ein Sonderfall anerkannt, dann wird der Anwärter nicht nach den Regeln des allgemein gültigen Auswahlverfahrens bewertet. Hauptsächlich von Interesse können hier die folgenden Ausnahmenanträge sein, die aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen gestellt werden dürfen:

• Antrag auf Härtefall
• Ortsantrag
• Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote
• Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit

Diese Anträge müssen direkt bei der Abgabe der Bewerbung um einen Studienplatz eingereicht werden. Begleitet werden diese Sonderanträge von entsprechenden fachärztlichen Gutachten. Ein Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder dergleichen sind als zusätzliche Nachweise geeignet. Allerdings reicht das Vorhandensein einer Schwerbehinderung oftmals als Grund alleine nicht aus. Jedes Semester wird nur eine bestimmte Prozentzahl an Studienplätzen reserviert für Härtefälle. So hält die Stiftung für Hochschulzulassung bis zu 2 Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Mehr Informationen können hier abgerufen werden: http://www.myhandicap.de/studium-mit-behinderung.html.

Weitere Informationen unter:
http://www.myhandicap.de/studium-mit-behinderung.html