Studie: Unternehmen sehen Nachholbedarf beim Datenschutz

In mehr als drei Viertel (77,8 Prozent) der deutschen Unternehmen genießt Datenschutz eine hohe Priorität. Nichtsdestotrotz sehen die Hälfte (49,6 Prozent) der Befragten noch Mängel bei der konkreten Umsetzung in ihrem Unternehmen. Die größten Mängel existieren beim Handel (61,5 Prozent) und bei kleinen Unternehmen mit 15-50 Mitarbeitern (57,1 Prozent). In 45,2 Prozent der Unternehmen hat Datenschutz noch nicht den Stellenwert, den er laut Einschätzung der Befragtenhaben sollte. Dies gaben vor allem Befragte aus dem Handel (56,6 Prozent) und Unternehmen mit 15-50 Mitarbeitern an (51 Prozent). Gerade Handelsunternehmen, welche die größten Mängel beim Datenschutz haben, erkennen diese Schwäche offenbar.

In immerhin 40,4 Prozent der Unternehmen haben im Zweifel wirtschaftliche Interessen Vorrang vor dem Datenschutz – ein Widerspruch zu der behaupteten hohen Bedeutung von Datenschutz. Am stärksten stehen wirtschaftliche Interessen für Handels- (52,3 Prozent), Industrie- (47,9 Prozent) und B-to-B Unternehmen im Vordergrund. Dahingegen hat Datenschutz insbesondere bei Dienstleistern und Medienunternehmen Priorität.

Kenntnisse zur aktuellen Rechtslage sind unzureichend
Im Rahmen der Befragung zu den Kenntnissen im Datenschutz wurden den Teilnehmern rechtsfachliche Fragen aus der Marketingpraxis gestellt. Im Durchschnitt wurden nur 45,69 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Interessanterweise schneiden Nutzer von E-Mail Marketing nicht besser ab, als Nicht-Nutzer und dass obwohl meisten Fragen einen E-Mail Marketing Bezug aufweisen. Im Branchenvergleich am besten stehen die Medienunternehmen da (51,26 Prozent) aber auch hier besteht noch Nachholbedarf. Interessanterweise
gibt es keinen signifikanten Unterschied zwischen Befragten, die sich für gut informiert in
Datenschutzfragen halten und solchen, die sich nicht für gut informiert halten.

Deutsche Standards sind vorbildlich
Die deutsche Gesetzgebung scheint im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle einzunehmen. Auch wenn über die Hälfte aller Befragten (54,6 Prozent) die aktuelle Rechtslage im Datenschutz als intransparent und unverständlich ansehen, halten 45,7 Prozent der Befragten die deutschen Datenschutzgesetze für vorbildlich für einen europäischen Standard. Eine solche, europaweite Vereinheitlichung wäre für die Mehrheit (69,6 Prozent) der Unternehmen auch ein erforderlicher Schritt, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

“Die europäische Grundverordnung macht hoffentlich Schluss mit dem Umstand, dass US-Internet-Anbieter gegenüber europäischen Anbietern dadurch einen Wettbewerbsvorteil haben, dass sie bzgl. des Datenschutzes nicht wirksam kontrolliert werden können. Die Verordnung schafft einheitliche europäische Standards, die sich dann hoffentlich auch außerhalb der EU etablieren. Damit kann Datenschutz mittelfristig auch als Wettbewerbsvorteil wirken, als Vertrauensargument für die Verbraucherinnen und Verbraucher”, befindet Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Kostenloser Download der Studie
In der Studie werden branchenübergreifend Unternehmens- und Marketingverantwortliche aus über 500 Unternehmen befragt. Untersucht wird die allgemeine Einschätzung der Befragten zum aktuellen Stand des Datenschutzes, die Situation bezüglich Datenschutz in ihrem Unternehmen sowie ihre Kenntnisse zur betreffenden Rechtslage – mit Fokus auf Datennutzung im Online Dialogmarketing. Der später veröffentlichte zweite Teil der Studie wird sich der Sicht der Konsumenten auf das Thema Datenschutz widmen.

Weitere Informationen unter:
http://www.artegic.de/datenschutz