Studie des Berufsverbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE belegt: In Chefetagen ist der Rechtsschutzbedarf in der Krise erhöht

Studie des Berufsverbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE belegt: In Chefetagen ist der Rechtsschutzbedarf in der Krise erhöht

Essen, 20. Mai 2010 – Führungskräfte spüren nicht nur die wirtschaftlichen Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Immer öfters sind sie persönlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen beziehungsweise Fragestellungen konfrontiert. Dies ist das Ergebnis einer umfassend angelegten Studie des Berufsverbandes ?DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK“ unter rund 15.000 Managern in Deutschland. Nahezu 21 Prozent der befragten Führungskräfte haben im vergangenen Jahr anwaltliche Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Anspruch genommen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von fast 2 Prozent. Immerhin 4 Prozent der Führungskräfte mussten in einem Streit mit ihrem Arbeitgeber die Arbeitsgerichte einschalten. Bei knapp 17 Prozent konnten die anstehenden Fragen mit einer Beratung oder einer außergerichtlichen Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber geklärt werden.

Zusätzlich befragt hat der Führungskräfteverband auch rund 1.300 GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften. Von diesen hatten 14 Prozent juristischen Klärungsbedarf in ihren dienstvertraglichen Angelegenheiten. Dies ist ein leichter Rückgang von 1 Prozent gegenüber dem Jahr 2008. In der Regel konnten diese Probleme außergerichtlich geklärt werden. In einigen Fällen ließen sich Prozesse vor den Zivilgerichten aber nicht vermeiden. „Das kann sehr schnell sehr teuer werden“ erklärt der Hauptgeschäftsführer des Führungskräfteverbandes Dr. Ulrich Goldschmidt, „weil die Streitwerte, nach denen sich Gerichts- und Anwaltskosten bemessen, bei Organvertretern wie GmbH-Geschäftsführern und Vorständen um ein Vielfaches höher sind als bei Angestellten, für die die Arbeitsgerichte zuständig sind“. Wer hier nicht über eine spezielle Versicherung für Organvertreter vorgesorgt habe, laufe gegebenenfalls in ein erhebliches Kostenrisiko, warnt Goldschmidt.

Vergleichsweise gering war der Anteil der Strafrechtsfälle. Nur 0,2 Prozent von allen befragten Führungskräften in der DFK-Studie sahen sich in 2009 mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Straftat im Dienste begangen zu haben. „Selbst wenn diese Zahl gering ist, darf doch nicht übersehen werden, dass die persönliche Betroffenheit bei einem Strafrechtsvorwurf deutlich höher ist als bei einer „nur“ arbeitsrechtlichen Problematik“, erklärt Goldschmidt weiter. Dies gilt umso mehr, als solche strafrechtlichen Verfahren häufig arbeitsrechtliche Probleme nach sich ziehen.