Nach eigener Einschätzung haben die Sparkassen noch überdurchschnittlichen Nachholbedarf bei der Ausrichtung der Neugeschäftssteuerung auf die strengeren Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften. Im Gegensatz hierzu sehen sich die Groß- und Landesbanken sowohl im Bestands- als auch im Neukundengeschäft vergleichsweise gut aufgestellt.
„Für Kreditinstitute, die sich nicht rechtzeitig auf das neue Regelwerk einstellen, könnte sich dies später rächen“, bemerkt Ralf Zimpel, Leiter des Center of Competence Unternehmenssteuerung & Risikomanagement der Unternehmensberatung msgGillardon. Denn die Verschärfung der regulatorischen Kapitalanforderungen führe zu neuen Engpässen beim Kernkapital bzw. der gesamten Eigenmittelausstattung – auch bei Banken, die bislang mit Blick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel ausreichend finanziell ausgestattet waren. Diese Engpässe müssen in der Geschäftssteuerung ebenso berücksichtigt werden wie die Auslastung der neuen Liquiditätskennziffern sowie der weiteren Basel-III-Kennzahlen durch die jeweiligen Geschäfte.
„Bei jedem neuen Geschäftsabschluss holen sich die Institute, die sich noch nicht auf das neue Regelwerk eingestellt haben, die Risiken ins Haus, die durch die fehlende Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung entstehen. Spätestens mit Inkrafttreten von Basel III werden sie wirksam. Und eine nachträgliche Anpassung ist oftmals schwierig“, betont Ralf Zimpel, „denn die Hürden für die Eigenmittelbeschaffung am Markt sind sehr hoch.“ Auch die Kosten für die Liquiditätsbeschaffung beziehungsweise die nachträgliche Liquiditätsstrukturierung nach Basel-III-Vorgaben sind nicht zu unterschätzen. „Dies kann zu einer ernsten Bedrohung für die Wettbewerbsposition des betreffenden Instituts werden“, so der msgGillardon-Experte.
Weitere Informationen unter:
http://www.msg-gillardon.de/studie-2012