Strukturverbesserungen im ländlichen Raum durch kommunales Förderprogramm ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum)

Heilbronn, August 2012. Nach Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg wurde kürzlich das ELR-Jahresprogramm 2013 ausgeschrieben. Mit einer gezielt auf den ländlichen Raum und seine Gegebenheiten abgestimmten Förder- und Entwicklungspolitik will die Landesregierung die Bereiche Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen fördern. Vor allem die Stärkung der Ortskerne und die Konzentration auf das vorhandene Gebäudepotential hat sich das Ministerium mit dem vorgelegten Jahresprogramm auf die Fahnen geschrieben. „Mit Blick auf die für viele Gemeinden prognostizierte rückläufige Bevölkerungsentwicklung ist die Ausweisung neuer Wohngebiete nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr begründbar. Daher wollen wir hier besondere Anstrengungen unternehmen und Anreize setzen. Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum rücken wir die Umnutzung bestehender und zwecklos gewordener Gebäude künftig stärker in den Fokus“, sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde anlässlich der Ausschreibung des Jahresprogramms 2013.

Aspekte Umwelt und Energie sind maßgebliche Förderkriterien
Mit dem Programm sollen Kommunen, Unternehmen und Privatleute gezielt dabei unterstützt werden, Gebäudesanierung und -umnutzung im ländlichen Raum zu realisieren und eine zukunftsgerichtete Entwicklung voranzutreiben. Für Betriebserweiterungen und -gründungen sowie zur Schaffung von Wohnraum soll nach Möglichkeit auf bestehendes Gebäude- und Flächenpotential innerorts zurückgegriffen werden, um die Flächen im Außenbereich zu schonen. Im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen wurden z. B. bereits EU-Leuchtturmprojekte realisiert, mit denen durch die Schaffung von Forschungs- und Qualifizierungszentren für den Nachwuchs gezielt die möglichst frühzeitige Grundlagen- und Nachwuchsqualifizierung angegangen wurde. Andere Projekte unterstützen den Rückbau von Gewerbebrachen und die Ansiedlung von Technologiezentren. Aber auch Vorhaben wie der Ausbau einer alten Scheune zum Dorfgemeindehaus oder die komplette Restrukturierung eines um 1900 entstandenen Ortkerns wurden durch das ELR gefördert.

Antragsstellung läuft über die Kommunen
Die jeweiligen Städte und Gemeinden, in denen die Investitionen vorgesehen sind, sind dafür zuständig, aus den geplanten Einzelmaßnahmen ein zusammenhängendes Konzept zu erarbeiten. Die Anträge werden von den Kommunen beim Landratsamt eingereicht. Die Entscheidungsfindung läuft über das Regierungspräsidium bzw. das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum. (Nicole Neuffer)

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http://www.w-beratung.de/